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Abrechnungsverfahren

Abrechnungsverfahren bezeichnet den Prozess der Abrechnung von erbrachten Leistungen, gelieferten Produkten oder Kostenpositionen zwischen beteiligten Parteien. Typisch umfasst es die Erfassung relevanter Leistungsdaten, Erstellung und Prüfung von Rechnungen, den Austausch von Abrechnungsdaten, die Zahlungsabwicklung sowie die Archivierung und Nachverfolgung von Abrechnungen. Ziel ist eine korrekte, transparente und rechtskonforme Abrechnung, die Verzögerungen und Streitigkeiten minimiert.

Typische Bestandteile und Phasen: Leistungserfassung, Rechnungslegung, Prüfung/Freigabe, Zahlungsabwicklung, Mahnung/Streitbehandlung, Archivierung, Reporting. In vielen Systemen kommen ERP-

Anwendungsbereiche: In der Gesundheitswirtschaft ist das Abrechnungsverfahren eng mit der Vergütung medizinischer Leistungen verknüpft; in Deutschland

Rechtliche und organisatorische Aspekte: Abrechnungsverfahren müssen vertragliche Vereinbarungen, steuerliche Vorgaben (z. B. Umsatzsteuer), Datenschutzbestimmungen und ggf.

Digitalisierung: Der Trend geht zu elektronischen, medienbruchfreien Prozessen, automatisierten Abgleichen, elektronischen Signaturen und standardisierten Schnittstellen wie

oder
spezieller
Abrechnungssoftware,
Tele-
oder
EDI-Datenformate
zum
Einsatz.
erfolgt
die
Abrechnung
nach
verschiedenen
Tarifwerken
wie
GOÄ
oder
EBM,
je
nach
privat
oder
gesetzlich
versichertem
Patienten.
Im
Handel,
bei
Dienstleistungen
oder
im
Bauwesen
dienen
Abrechnungsverfahren
der
Abrechnung
von
Projekten
und
Lieferungen.
Im
öffentlichen
Sektor
spielen
elektronische
Rechnungen
und
standardisierte
Formate
eine
zentrale
Rolle
(z.
B.
XRechnung,
ZUGFeRD).
öffentlich-rechtliche
Vorgaben
berücksichtigen.
Häufige
Herausforderungen
sind
fehlerhafte
Daten,
Verzögerungen,
Zahlungsstreitigkeiten
sowie
Betrug.
Effektive
Abrechnungsverfahren
setzen
klare
Verantwortlichkeiten,
gültige
Vertragsdaten
und
nachvollziehbare
Auditspuren
voraus.
EDI
oder
XRechnung,
um
Effizienz,
Transparenz
und
Compliance
zu
erhöhen.