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Tarifwerken

Tarifwerken bezeichnet in der deutschen Arbeitswelt den umfassenden Satz von tarifvertraglichen Regelungen, der die Löhne, Arbeitsbedingungen und weitere Rahmenbedingungen einer Branche oder eines Unternehmens festlegt. Sie bilden das strukturelle Gerüst, das aus einzelnen Tarifverträgen besteht, und dienen der einheitlichen Gestaltung von Vergütung, Arbeitszeit, Zusatzleistungen und Kündigungsfristen. Der Begriff grenzt sich damit von einzelnen Tarifverträgen ab, die oft nur einen bestimmten Aspekt regeln (zum Beispiel nur Löhne).

In der Praxis setzen Tarifwerke sich aus mehreren Bausteinen zusammen, etwa einem Manteltarifvertrag, der allgemeine Arbeitsbedingungen

Rechtlich finden Tarifwerke ihren Rahmen im Tarifautonomieprinzip: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften verhandeln eigenständig. Die Tarifverträge, die Teil

Unterscheidung nach Geltungsbereich: Flächentarifverträge decken oft ganze Branchen ab, Firmentarifverträge gelten nur für einzelne Unternehmen oder

Tarifwerke spielen eine zentrale Rolle in der deutschen Arbeitswelt, indem sie Verdienst- und Arbeitsbedingungen standardisieren und

regelt,
einem
Lohntarifvertrag
mit
Gehältern
und
Lohngruppen
sowie
ergänzenden
Vereinbarungen
zu
Zuschlägen,
Arbeitszeit,
Urlaub
oder
Weiterbildung.
Je
nach
Branche
können
auch
weitere
Regelwerke
enthalten
sein,
wie
Regelungen
zu
Schichtzulagen,
Überstunden
oder
Ausbildungsvergütungen.
des
Tarifwerks
sind,
gelten
grundsätzlich
für
alle
Tarifvertragsparteien,
die
dem
jeweiligen
Geltungsbereich
angehören.
Eine
Allgemeinverbindlicherklärung
(AVE)
kann
einzelne
Tarifverträge
auf
Branchenebene
auf
Nichtmitglieder
ausweiten,
sofern
öffentlicher
Bedarf
besteht.
Gruppen.
Tarifwerke
schaffen
Planungssicherheit,
haben
eine
begrenzte
Laufzeit
und
werden
regelmäßig
neu
verhandelt.
Konflikte
durch
kollektive
Regelungen
vorbeugen.