Planungssicherheit
Planungssicherheit bezeichnet die Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit von Rechts- und Planungsrahmen, auf denen Unternehmen, Kommunen und andere Akteure ihre Investitionen, Bauvorhaben und räumliche Entwicklungen ausrichten. Sie umfasst sowohl die Stabilität der gesetzlichen Vorgaben als auch die Zuverlässigkeit der Genehmigungs- und Planungsverfahren.
Wesentliche Elemente sind klare, verständliche Rechtsgrundlagen, transparente Entscheidungsverfahren, verbindliche Fristen, sichere Rechtsfolgen bei Planänderungen sowie verlässliche
Die Bedeutung von Planungssicherheit liegt in Infrastrukturprojekten, Energie- und Verkehrsinvestitionen, Wohnungsbau sowie der Stadt- und Regionalentwicklung.
Zur Förderung werden stabile Rechtsrahmen, klare Zuständigkeiten, frühzeitige Information, verbindliche Fristen, standardisierte Abläufe in Genehmigungsverfahren sowie
Herausforderungen ergeben sich durch politische Wechsel, Rechtsstreitigkeiten, lange Verfahrenslaufzeiten, kostensteigernde Regulierung oder Änderungsbedarf infolge technischer Innovationen.