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Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren ist ein formelles Verwaltungsverfahren, in dem eine zuständige Behörde die Zulässigkeit, Rechtmäßigkeit und Tragfähigkeit eines Vorhabens prüft und darüber entscheidet, ob eine Genehmigung erteilt, mit Auflagen versehen oder abgelehnt wird. Ziel ist die Abwägung öffentlicher Interessen, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie die Ordnungsgemäßheit des Vorhabens.

Anwendungsbereiche umfassen typischerweise Bau- und Planungsverfahren (Baugenehmigung, Nutzungsänderungen), Umwelt- und Emissionsgenehmigungen, Planfeststellungen für Infrastrukturprojekte, sowie Genehmigungen

Ablauf: Der Antrag wird formell geprüft, Voraussetzungen werden bestätigt und anschließend eine inhaltliche Prüfung durch die

Rechte und Rechtswege: Gegen eine Genehmigung können betroffene Dritte in der Regel Widerspruch einlegen oder Klage

Rechtsgrundlagen: In Deutschland greifen unter anderem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie bau- und umweltrechtliche Spezialgesetze wie das Baugesetzbuch

im
Bereich
Energie,
Wasserwirtschaft,
Verkehr
und
Industrie.
Je
nach
Rechtsgebiet
können
verschiedene
Behörden
zuständig
sein,
beispielsweise
Bauaufsichtsbehörden,
Umweltbehörden
oder
Fachbehörden.
zuständigen
Fachbehörden
vorgenommen.
Umweltverträglichkeitsprüfungen
und
weitere
Gutachten
können
erforderlich
sein.
Die
Öffentlichkeit
wird
in
der
Regel
beteiligt,
etwa
durch
Auslegung
von
Unterlagen
oder
Einwendungen.
Abschließend
erfolgt
die
Behördensentscheidung,
häufig
mit
Auflagen,
und
gegebenenfalls
ein
Umsetzungstermin
sowie
Rechtsbehelfe
gegen
die
Entscheidung.
vor
dem
Verwaltungsgericht
erheben.
Die
Fristen
und
Verfahrenswege
richten
sich
nach
dem
jeweiligen
Gesetz
und
der
zuständigen
Rechtsordnung.
(BauGB)
und
entsprechende
Landesgesetze.
In
Österreich
und
der
Schweiz
bestehen
ähnliche
Genehmigungsverfahren
mit
landesspezifischen
Regelungen,
die
ähnliche
Ziele
verfolgen.