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Mieteinnahmen

Mieteinnahmen bezeichnet das Einkommen, das aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien oder beweglichen Vermögensgegenständen erzielt wird. Typische Quellen sind vermietete Wohnungen, Häuser, gewerblich genutzte Räume sowie vermietete Fahrzeuge oder Maschinen. In der Praxis umfasst die vertraglich vereinbarte Nettomiete; zusätzlich können vom Mieter zu zahlende Nebenkosten separat abgerechnet werden.

In Deutschland fallen Mieteinnahmen unter die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der steuerpflichtige Betrag ergibt sich

Der resultierende Nettoertrag wird dem persönlichen Einkommensteuerverfahren unterstellt und mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Verluste aus

Für Eigentümer gilt: Im Gegensatz zur Vermietung gibt es bei der Eigennutzung einer Immobilie keine Mieteinnahmen

aus
der
Nettomiete
abzüglich
abzugsfähiger
Werbungskosten.
Zu
diesen
Kosten
zählen
unter
anderem
Zinsaufwendungen
für
Kredite,
Abschreibungen
auf
das
Gebäude
(AfA),
Reparaturen
und
Instandhaltung,
Verwaltungskosten,
Versicherungen,
Grundsteuer,
Makler-
und
Rechtsanwaltskosten
sowie
Fahrtkosten
zur
Vermietungstätigkeit.
Die
Anschaffungskosten
des
Grundstücks
können
nicht
in
voller
Höhe
abgeschrieben
werden;
das
Gebäude
wird
in
der
Regel
linear
über
rund
50
Jahre
abgeschrieben,
typischerweise
etwa
2
Prozent
pro
Jahr.
Vermietung
können
grundsätzlich
mit
anderen
Einkünften
verrechnet
oder
in
zukünftige
Jahre
vorgetragen
werden.
zu
versteuern.
Eine
sorgfältige
Dokumentation
aller
Einnahmen
und
Werbungskosten
ist
für
die
ordnungsgemäße
steuerliche
Behandlung
ratsam;
oft
wird
die
Unterstützung
durch
einen
Steuerberater
empfohlen.