Verlustvorträgen
Verlustvorträge (singular: Verlustvortrag) bezeichnet steuerliche Verluste aus Vorjahren, die zur Minderung der Steuerbasis in zukünftigen Veranlagungszeiträumen genutzt werden können. Zusätzlich besteht in vielen Rechtsordnungen die Möglichkeit des Verlustrücktrags, der einen zeitlich begrenzten Abzug von Verlusten auf frühere Jahre erlaubt, sowie die Verrechnung von Verlusten mit dem laufenden Einkommen innerhalb eines Veranlagungsjahres (Verlustverrechnung). Bleiben Verluste nach der Verrechnung mit dem laufenden Jahr überschüssig, können sie in der Regel als Verlustvortrag in folgende Jahre übernommen werden. Die Verrechnung erfolgt je nach Rechtsordnung in Einkünfte-, Körperschaft- und Gewerbesteuer unterschiedlich und kann von konkreten Höchstbeträgen, zeitlichen Beschränkungen oder Formen der Einkünfte abhängig sein.
Typische Verluste, die sich für einen Verlustvortrag eignen, entstehen aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit sowie Vermietung und
Aus wirtschaftlicher Sicht erleichtern Verlustvorträge die steuerliche Planung, indem sie negative Ergebnisse aus einem Jahr mit