Home

Verlustvorträgen

Verlustvorträge (singular: Verlustvortrag) bezeichnet steuerliche Verluste aus Vorjahren, die zur Minderung der Steuerbasis in zukünftigen Veranlagungszeiträumen genutzt werden können. Zusätzlich besteht in vielen Rechtsordnungen die Möglichkeit des Verlustrücktrags, der einen zeitlich begrenzten Abzug von Verlusten auf frühere Jahre erlaubt, sowie die Verrechnung von Verlusten mit dem laufenden Einkommen innerhalb eines Veranlagungsjahres (Verlustverrechnung). Bleiben Verluste nach der Verrechnung mit dem laufenden Jahr überschüssig, können sie in der Regel als Verlustvortrag in folgende Jahre übernommen werden. Die Verrechnung erfolgt je nach Rechtsordnung in Einkünfte-, Körperschaft- und Gewerbesteuer unterschiedlich und kann von konkreten Höchstbeträgen, zeitlichen Beschränkungen oder Formen der Einkünfte abhängig sein.

Typische Verluste, die sich für einen Verlustvortrag eignen, entstehen aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit sowie Vermietung und

Aus wirtschaftlicher Sicht erleichtern Verlustvorträge die steuerliche Planung, indem sie negative Ergebnisse aus einem Jahr mit

Verpachtung.
Kapitalverluste
folgen
eigenen
Regelungen.
Die
konkreten
Regeln,
Dauer
und
Grenzen
variieren
je
nach
Rechtsordnung
und
Steuerart
und
können
durch
Gesetzesänderungen
beeinflusst
werden.
In
vielen
Ländern
erfolgt
die
Geltendmachung
der
Verluste
über
die
jeweilige
Steuererklärung;
Verluste
müssen
ordnungsgemäß
dokumentiert
und
nachgewiesen
werden,
damit
sie
künftig
verrechnet
werden
können.
positiven
Ergebnissen
in
späteren
Jahren
kompensieren.
Sie
betreffen
sowohl
Privatpersonen
als
auch
Unternehmen
und
sind
oft
Gegenstand
steuerpolitischer
Diskussionen
und
Reformen.