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Kapitalverluste

Kapitalverluste sind Verluste, die beim Verkauf oder der Auflösung von Kapitalanlagen entstehen. Sie treten auf, wenn der Veräußerungserlös unter den Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt, zuzüglich entstandener Transaktionskosten. Typische Ursachen sind fallende Kurse beim Handel mit Aktien, Anleihen, Investmentfonds oder Derivaten. Sie können auch aus privaten Veräußerungsgeschäften von Vermögensgegenständen resultieren, sofern gesetzliche Haltefristen oder andere Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Besteuerung unterscheiden Rechtsordnungen oft zwischen Verlusten aus Kapitalvermögen und Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften. Verluste

Verluste müssen in der Steuererklärung angegeben werden; der Verrechnungsvorgang wird durch die einschlägigen Regelungen des Abgeltungsteuersystems

Zusammengefasst beeinflussen Kapitalverluste die steuerliche Situation indirekt durch die Reduktion zukünftiger steuerpflichtiger Kapitalerträge. Freibeträge, Verrechnungsmöglichkeiten und

aus
Kapitalvermögen
können
in
der
Regel
mit
Gewinnen
derselben
Einkunftsart
verrechnet
werden.
Unverwertete
Verluste
können
in
zukünftige
Jahre
vorgetragen
werden,
um
dort
mit
künftigen
Kapitalerträgen
verrechnet
zu
werden.
Verluste
aus
privaten
Veräußerungsgeschäften
können
ebenfalls
mit
späteren
entsprechenden
Gewinnen
verrechnet
werden;
die
konkrete
Verrechnung
hängt
von
der
nationalen
Rechtslage
ab.
bzw.
der
Einkommensteuerregelungen
abgewickelt.
Anlegerinnen
und
Anleger
sollten
Verluste
sorgfältig
dokumentieren
und
nachweisen,
um
eine
korrekte
Verrechnung
sicherzustellen.
spezifische
Regelungen
der
jeweiligen
Jurisdiktion
bestimmen
das
konkrete
Ausmaß.