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Mindestmaß

Mindestmaß ist ein deutsches Substantiv, das wörtlich „Mindestmaß“ bedeutet und die kleinstmögliche Größe, Länge, Menge oder Ausdehnung bezeichnet, die in einem bestimmten Zusammenhang vorgeschrieben, vereinbart oder als Standard festgelegt ist. Der Begriff setzt sich aus den Teilen Mindest- und Maß zusammen und wird in vielen Fachsprachen verwendet, ohne dass eine fest definierte universelle Größe vorliegt.

Im technischen Bereich wird das Mindestmaß oft als untere Grenze eines zulässigen Maßbereichs verstanden. In Konstruktions-

Im Recht, in der Verwaltung und im Alltag wird Mindestmaß auch metaphorisch gebraucht, um eine minimale Qualität,

In der deutschen Sprache dient Mindestmaß damit als Ausdruck eines Grundstandards, der in jeweiligen Normen, Richtlinien

Siehe auch: Sollmaß, Istmaß, Toleranz, DIN-Normen, Normen, Mindestlohn (als anderer Kontext des Wortes Mindestmaß).

und
Fertigungsnormen
gibt
es
üblicherweise
ein
Sollmaß
(die
nominale
Größe),
ein
Istmaß
(die
tatsächlich
gemessene
Größe)
und
das
Mindestmaß
als
untere
Begrenzung
des
zulässigen
Abmaßbereichs.
Abweichungen
nach
unten
können
durch
Toleranzen
beschränkt
werden.
Sicherheit
oder
Sorgfalt
zu
bezeichnen,
z.
B.
das
Mindestmaß
an
Transparenz
oder
an
Fairness,
das
erfüllt
werden
muss,
damit
etwas
als
akzeptabel
gilt.
oder
Vereinbarungen
festgelegt
wird.
Es
steht
häufig
im
Gegensatz
zu
Begriffen
wie
Sollmaß,
Istmaß
oder
Toleranzgrenze.