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Kinderfreibeträge

Kinderfreibeträge sind steuerfreie Beträge im deutschen Steuerrecht, die pro Kind das zu versteuernde Einkommen mindern. Sie dienen der Berücksichtigung der Kosten, die durch Erziehung, Betreuung und Bildung eines Kindes entstehen, und sollen eine vergleichbare Entlastung wie das Kindergeld sicherstellen.

Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Kind und dem Freibetrag für den Betreuungs-

In der Praxis wird der Wert der Kinderfreibeträge im sogenannten Günstigervergleich mit dem Kindergeld verglichen. Das

Zu den wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen gehören gewöhnlich der Anspruch auf Unterstützung für leibliche oder adoptiere Kinder, eine

und
Erziehungsbedarf
bzw.
Ausbildungsbedarf
des
Kindes.
Beide
Anteile
werden
pro
Kind
festgesetzt
und
jährlich
angepasst,
um
Preis-
und
Lohnentwicklung
zu
berücksichtigen.
Finanzamt
prüft,
ob
die
steuerliche
Entlastung
durch
die
Freibeträge
oder
die
direkte
Kindergeldleistung
für
die
Familie
günstiger
ist;
der
jeweils
günstigere
Betrag
wird
in
der
Einkommensteuer
berücksichtigt.
Diese
Regelung
soll
sicherstellen,
dass
Familien
unabhängig
von
der
Zahlungsform
eine
vergleichbare
Unterstützung
erhalten.
gewöhnliche
Wohn-
oder
Aufenthaltserfahrung
in
Deutschland
sowie
das
Vorliegen
der
berechtigten
Sorgeberechtigung.
Die
Auszahlung
des
Kindergeldes
erfolgt
unabhängig
davon
durch
die
Familienkasse,
während
die
Kinderfreibeträge
im
Rahmen
der
Einkommensteuererklärung
berücksichtigt
werden.
Die
Beträge
werden
regelmäßig
angepasst
und
können
je
nach
Familiensituation
variieren.