Kinderfreibeträge
Kinderfreibeträge sind steuerfreie Beträge im deutschen Steuerrecht, die pro Kind das zu versteuernde Einkommen mindern. Sie dienen der Berücksichtigung der Kosten, die durch Erziehung, Betreuung und Bildung eines Kindes entstehen, und sollen eine vergleichbare Entlastung wie das Kindergeld sicherstellen.
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem Freibetrag für das Kind und dem Freibetrag für den Betreuungs-
In der Praxis wird der Wert der Kinderfreibeträge im sogenannten Günstigervergleich mit dem Kindergeld verglichen. Das
Zu den wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen gehören gewöhnlich der Anspruch auf Unterstützung für leibliche oder adoptiere Kinder, eine