Sorgeberechtigung
Sorgeberechtigung, auch Elternliche Sorge genannt, bezeichnet im deutschen Familienrecht das gesetzliche Recht und zugleich die Pflicht der Eltern, Entscheidungen im Wohle des Kindes zu treffen. Sie umfasst verschiedene Aufgaben der Fürsorge und gilt grundsätzlich für minderjährige Kinder.
Der Gegenstand der Sorge gliedert sich in die Personensorge und die Vermögensorge. Die Personensorge umfasst Entscheidungen
Die Verteilung der Sorge richtet sich nach dem Familienstand der Eltern und richterlichen Entscheidungen. Normalerweise haben
Das Sorgeberechtigungsrecht steht in enger Verbindung mit weiteren Rechten rund um das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.