Home

Umgangsrecht

Umgangsrecht ist ein Begriff des deutschen Familienrechts, der das Recht eines Kindes regelt, zu bestimmten Personen Kontakt zu haben, insbesondere zu einem Elternteil, mit dem es nicht in der gleichen Haushaltsgemeinschaft lebt. Es dient der Aufrechterhaltung persönlicher Beziehungen und dem Kindeswohl.

Rechtsgrundlage ist vor allem § 1684 BGB. Das Kind hat demnach Anspruch auf Umgang mit dem anderen

Geltungsbereich: Das Umgangsrecht richtet sich in erster Linie auf den Kontakt mit dem nicht betreuenden Elternteil,

Durchsetzung: In Trennungs- oder Scheidungsfällen bemühen sich Jugendamt oder Familiengericht um eine Einigung (Umgangsvereinbarung). Bleibt diese

Ziel des Umgangsrechts ist es, eine stabile Beziehungsstruktur zum Kind zu fördern, ohne das Kindeswohl zu

Elternteil,
und
dieser
ist
verpflichtet,
den
Kontakt
zu
ermöglichen
und
zu
fördern.
Das
zentrale
Leitprinzip
ist
das
Wohl
des
Kindes;
unter
bestimmten
Umständen
kann
der
Umgang
durch
das
Familiengericht
eingeschränkt
oder
auf
bestimmte
Auflagen
festgelegt
werden,
wenn
der
Umgang
das
Wohl
des
Kindes
gefährden
könnte.
kann
aber
auch
den
Kontakt
zu
Großeltern
oder
anderen
nahestehenden
Personen
umfassen,
sofern
dies
dem
Kindeswohl
dient.
Es
umfasst
in
der
Praxis
persönliche
Treffen,
begleitete
Kontakte,
telefonischen
oder
digitalen
Kontakt
sowie
Regelungen
für
Feiertage
und
Ferien,
die
zwischen
den
Beteiligten
vereinbart
oder
gerichtlich
festgelegt
werden.
aus,
kann
das
Familiengericht
einen
Umgangsentscheid
erlassen.
Der
Kontakt
kann
auf
Antrag
eingeschränkt
oder
zeitweise
ausgesetzt
werden,
wenn
berechtigte
Gründe
bestehen,
etwa
Missbrauch
oder
Gefährdung
des
Kindes.
gefährden.
Es
ist
kein
allgemeines
Mitspracherecht
des
Elternteils,
sondern
ein
Rechtsinstrument
zur
Unterstützung
der
kindlichen
Entwicklung.