Umgangsrecht
Umgangsrecht ist ein Begriff des deutschen Familienrechts, der das Recht eines Kindes regelt, zu bestimmten Personen Kontakt zu haben, insbesondere zu einem Elternteil, mit dem es nicht in der gleichen Haushaltsgemeinschaft lebt. Es dient der Aufrechterhaltung persönlicher Beziehungen und dem Kindeswohl.
Rechtsgrundlage ist vor allem § 1684 BGB. Das Kind hat demnach Anspruch auf Umgang mit dem anderen
Geltungsbereich: Das Umgangsrecht richtet sich in erster Linie auf den Kontakt mit dem nicht betreuenden Elternteil,
Durchsetzung: In Trennungs- oder Scheidungsfällen bemühen sich Jugendamt oder Familiengericht um eine Einigung (Umgangsvereinbarung). Bleibt diese
Ziel des Umgangsrechts ist es, eine stabile Beziehungsstruktur zum Kind zu fördern, ohne das Kindeswohl zu