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Anspruchsvoraussetzungen

Anspruchsvoraussetzungen bezeichnet die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein rechtlicher Anspruch entsteht und durchsetzbar ist. Sie gehen der Durchsetzung einer Forderung voraus und klären, unter welchen Bedingungen ein Gläubiger einen Anspruch geltend machen kann.

In der Praxis wird unterschieden zwischen materiellen (inhaltlichen) und formellen Anspruchsvoraussetzungen. Zu den materiellen Voraussetzungen zählen

Formelle Anspruchsvoraussetzungen betreffen die Prozessfähigkeit des Anspruchstellers und die Zulässigkeit der Geltendmachung im Verfahren. Dazu gehören

Praktisch prüft ein Gericht die Anspruchsvoraussetzungen in zwei Schritten: Zunächst wird geprüft, ob der Anspruch materiell

der
zugrunde
liegende
Rechtsgrund
(z.
B.
Vertrag,
Gesetz,
unerlaubte
Handlung,
ungerechtfertigte
Bereicherung),
der
Gegenstand
des
Anspruchs
(z.
B.
Geldzahlung,
Lieferung
einer
Sache,
Erbringung
einer
Dienstleistung)
und
die
dafür
notwendigen
tatbestandlichen
Merkmale
(Pflichtverletzung,
Fälligkeit,
Kollision
von
Leistung
und
Gegenleistung).
Der
Anspruch
entsteht
nur,
wenn
diese
rechtlichen
Grundelemente
gegeben
sind
und
der
Leistungsumfang
hinreichend
bestimmt
ist.
Rechtsfähigkeit
und
Geschäftsfähigkeit
des
Gläubigers,
Klagebefugnis,
formale
Ordnung
der
Anspruchsbehauptung,
Bestimmtheit
des
Anspruchsumfangs
und
gegebenenfalls
Voraussetzungen
wie
Fristen
und
Verjährung.
Ohne
formelle
Voraussetzungen
kann
eine
Forderung
weder
geltend
gemacht
noch
rechtswirksam
durchgesetzt
werden.
begründet
ist
(Basis,
Gegenstand,
Rechtsfolge).
Dann
wird
geprüft,
ob
die
formellen
Voraussetzungen
für
eine
Klage
gegeben
sind.
Beispiele
umfassen
den
Kaufvertrag
(Lieferung
gegen
Zahlung),
Schadensersatz
aus
einer
Pflichtverletzung
und
einen
Bereicherungsanspruch
nach
ungerechtfertigter
Bereicherung.