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durchsetzbar

Durchsetzbar bedeutet in der Rechtssprache, dass eine Forderung, ein Rechtsanspruch oder eine Rechtsnorm grundsätzlich durchsetzbar ist, das heißt, sie kann vor Gericht oder durch andere rechtsgestützte Maßnahmen durchgesetzt werden. Es geht um die Möglichkeit, eine Rechtslage durchzusetzen und gegebenenfalls erzwingbare Leistungen zu erhalten oder Rechtsverletzungen zu stoppen.

In der Praxis hängt die Durchsetzbarkeit von mehreren Faktoren ab. Eine Forderung ist durchsetzbar, wenn sie

Der Begriff unterscheidet sich vom Begriff vollstreckbar. Durchsetzbar bezieht sich allgemein auf die Möglichkeit der Durchsetzung;

Typische Anwendungsbereiche sind Vertrags- und Schuldrecht, Schadensersatz, Unterlassungsansprüche sowie arbeits- oder familienrechtliche Ansprüche. Die Durchsetzbarkeit kann

eine
hinreichende
Rechtsgrundlage
hat,
Form-
und
Inhaltsanforderungen
erfüllt
und
keine
Hindernisse
wie
Verjährung,
Rechtsmängel
oder
unzulässige
Klauseln
bestehen.
Für
eine
tatsächliche
Durchsetzung
reicht
oft
ein
Vollstreckungstitel:
Ohne
Titel
lässt
sich
eine
Forderung
nicht
zwangsweise
durchsetzen.
vollstreckbar
beschreibt
den
konkreten
Rechtsstatus
einer
Forderung
oder
eines
Titels,
der
durch
Zwangsvollstreckung
durchgesetzt
werden
kann.
Ein
rechtskräftiges
Urteil
wird
in
der
Regel
als
vollstreckbar
angesehen,
und
damit
ist
die
daraus
resultierende
Forderung
durchsetzbar,
sofern
keine
ausstehenden
Rechtsmittel
bestehen.
auch
im
grenzüberschreitenden
Kontext
eine
Rolle
spielen,
wenn
Rechtsordnungen
oder
Vollstreckungsverfahren
unterschiedlich
ausgestaltet
sind.