Veräußerungsvorgang
Veräußerungsvorgang bezeichnet den gesamten Prozess, durch den Eigentum oder Nutzungsrechte an Vermögenswerten von einer Partei auf eine andere übertragen werden. Er reicht von der initialen Entscheidung über den Verkauf bis zur rechtlichen Übertragung des Eigentums, der Erfüllung der Gegenleistung und gegebenenfalls der Registrierung des Rechtsübergangs. Der Begriff wird in Wirtschafts- und Rechtskontexten verwendet und kann sowohl den Verkauf beweglicher Sachen als auch von Immobilien, Unternehmensanteilen oder Lizenzen umfassen.
Anwendungsbereiche umfassen bewegliche Vermögenswerte, Immobilien, Firmen- oder Beteiligungserwerb, geistiges Eigentum sowie Sach- oder Rechtsveräußerungen im Rahmen
Typischer Ablauf: Planung und Zielsetzung, Bewertung und due diligence, Verhandlungen, Abschluss eines Kaufvertrags, ggf. notarielle Beurkundung
Rechtsfolgen umfassen die rechtliche Übereignung des Eigentums, Übertragung von Rechten und Pflichten sowie potenzielle Haftungs- und