Grundbuchumschreibung
Grundbuchumschreibung bezeichnet die Änderung der Eintragung im Grundbuch eines Grundstücks oder einer Liegenschaft. Typische Anlässe sind der Eigentumswechsel beim Kauf, die Änderung von Lasten oder Beschränkungen des Rechts oder Änderungen durch Erbschaft, Schenkung oder Teilung. Das Grundbuch ist das amtliche Verzeichnis der Rechte an Grundstücken und wird in Deutschland beim Amtsgericht durch das Grundbuchamt geführt. Es gliedert sich in drei Abteilungen: I Eigentumsverhältnisse, II Lasten und Beschränkungen des Rechts und III Rechte Dritter.
Die Eintragung erfolgt in der Regel nach notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Der Notar erklärt die Auflassung,
Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen, erkennt Hindernisse und nimmt die Änderung vor. Nach der Eintragung erscheint
Bei Erbschaften erfolgt die Umschreibung in der Regel nach Vorlage eines Erbscheins oder einer gerichtlichen Verfügung.