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einsehbar

Einsehbar ist ein Adjektiv der deutschen Sprache, das beschreibt, dass etwas gesehen, eingesehen oder überprüft werden kann. Es stammt vom Verb einsehen, das wörtlich „hineinsehen“ oder „sich etwas ansehen“ bedeutet. Das Wort wird in zwei Hauptbedeutungen verwendet.

In der ersten Bedeutung bezieht sich einsehbar auf Informationen, Dokumente oder Sachverhalte, die zur Einsicht offengelegt

In der zweiten Bedeutung beschreibt einsehbar eine Eigenschaft der Verständlichkeit: Eine Begründung oder Argumentation ist einsehbar,

Verwendung und Abgrenzung: Während „öffentlich einsehbar“ den Zugang durch Dritte betont, bezeichnet „einsehbar“ eher die generelle

sind
oder
auf
die
von
außen
zugegriffen
werden
kann.
Typische
Beispiele
sind
öffentliche
Berichte,
Protokolle
oder
Finanzdaten,
die
öffentlich
einsehbar
sind.
In
diesem
Sinn
bedeutet
einsehbar
etwa
„zur
Einsicht
verfügbar“
oder
„offen
einsehbar“.
wenn
sie
nachvollziehbar,
logisch
oder
offensichtlich
ist.
In
diesem
Sinn
lässt
sich
sagen,
dass
der
Sachverhalt
einsehbar
ist,
auch
wenn
er
komplex
sein
kann.
Möglichkeit
der
Einsicht.
In
formellen
Kontexten
finden
sich
häufig
Formulierungen
wie
„öffentlich
einsehbar“
oder
„zur
Einsicht
geeignet“.
Synonyme
in
der
entsprechenden
Bedeutung
sind
sichtbar,
nachvollziehbar,
klar;
Antonyme
sind
verborgen,
undurchsichtig,
unverständlich.