Gewährleistungsfragen
Gewährleistungsfragen betreffen die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer bei Mängeln an gekauften Waren. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Mängelhaftung, die gesetzliche Gewährleistung. Sie greift bei Mängeln, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren oder die Ware nicht vertragsgemäß liefert.
Dauer und Geltungsbereich: Für neue Waren gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab
Beweislast: In den ersten sechs Monaten gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers: Der Mangel wird vermutet,
Arten von Mängeln: Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat,
Rechtsfolgen und Nacherfüllung: Die primäre Abhilfe ist Nacherfüllung – Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist diese unmöglich, verweigert oder
Vorgehen: Anspruch geltend machen, Mängel unverzüglich melden, Fristen beachten, Belege sichern, Fristsetzung und ggf. Rechtsberatung.
Abgrenzung: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben; Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung mit eigenen Bedingungen.