Home

Gewährleistungsfragen

Gewährleistungsfragen betreffen die Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer bei Mängeln an gekauften Waren. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Mängelhaftung, die gesetzliche Gewährleistung. Sie greift bei Mängeln, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren oder die Ware nicht vertragsgemäß liefert.

Dauer und Geltungsbereich: Für neue Waren gegenüber Verbrauchern beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist grundsätzlich zwei Jahre ab

Beweislast: In den ersten sechs Monaten gilt eine Beweislastumkehr zugunsten des Käufers: Der Mangel wird vermutet,

Arten von Mängeln: Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit hat,

Rechtsfolgen und Nacherfüllung: Die primäre Abhilfe ist Nacherfüllung – Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist diese unmöglich, verweigert oder

Vorgehen: Anspruch geltend machen, Mängel unverzüglich melden, Fristen beachten, Belege sichern, Fristsetzung und ggf. Rechtsberatung.

Abgrenzung: Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben; Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung mit eigenen Bedingungen.

Lieferung;
bei
gebrauchten
Sachen
kann
die
Frist
vertraglich
auf
ein
Jahr
verkürzt
werden.
Gegenüber
Unternehmern
gelten
abweichende
Regeln.
Garantie
ist
hiervon
unabhängig
und
freiwillig;
sie
wird
vom
Hersteller
oder
Verkäufer
zusätzlich
angeboten
und
kann
längere
Fristen
und
spezielle
Bedingungen
enthalten.
bei
Lieferung
vorhanden
gewesen
zu
sein.
Danach
muss
der
Käufer
das
Vorliegen
zum
Zeitpunkt
der
Lieferung
nachweisen.
die
übliche
Verwendung
beeinträchtigt
oder
nicht
die
zugesagten
Eigenschaften
besitzt.
Rechtsmängel
betreffen
Ansprüche
Dritter.
unzumutbar,
kann
der
Käufer
Rücktritt
oder
Minderung
verlangen;
unter
Umständen
Anspruch
auf
Schadensersatz,
auch
für
Folgeschäden.