Beweislastumkehr
Beweislastumkehr bezeichnet im Recht eine Regel, nach der die Beweislast für einen bestimmten Sachverhalt von der einen Seite auf die andere verlagert wird. Normalerweise muss der Kläger in zivilrechtlichen Streitigkeiten die für seinen Anspruch relevanten Tatsachen nachweisen. Bei einer Beweislastumkehr trägt die betroffene Partei die Beweislast für dieses Tatbestandsmerkmal oder für das Gegenteil des behaupteten Umstandes, je nach gesetzlicher Regelung. Die Rechtsgrundlagen können gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen oder richterliche Rechtsauslegung sein. Begründet wird sie häufig durch Informationsasymmetrien, Schutz besonderer Interessen oder gesetzliche Vermutungen.
Beweislastumkehr kommt in verschiedenen Rechtsgebieten vor, etwa im Verbraucherschutz, in Haftungs- oder Umweltfragen und in bestimmten
Kritisch diskutiert wird die Beweislastumkehr, weil sie den Grundsatz der Gleichverteilung der Beweislast durchbricht und Druck