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Beweislastumkehr

Beweislastumkehr bezeichnet im Recht eine Regel, nach der die Beweislast für einen bestimmten Sachverhalt von der einen Seite auf die andere verlagert wird. Normalerweise muss der Kläger in zivilrechtlichen Streitigkeiten die für seinen Anspruch relevanten Tatsachen nachweisen. Bei einer Beweislastumkehr trägt die betroffene Partei die Beweislast für dieses Tatbestandsmerkmal oder für das Gegenteil des behaupteten Umstandes, je nach gesetzlicher Regelung. Die Rechtsgrundlagen können gesetzliche Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen oder richterliche Rechtsauslegung sein. Begründet wird sie häufig durch Informationsasymmetrien, Schutz besonderer Interessen oder gesetzliche Vermutungen.

Beweislastumkehr kommt in verschiedenen Rechtsgebieten vor, etwa im Verbraucherschutz, in Haftungs- oder Umweltfragen und in bestimmten

Kritisch diskutiert wird die Beweislastumkehr, weil sie den Grundsatz der Gleichverteilung der Beweislast durchbricht und Druck

Steuer-
oder
Verwaltungsfällen.
Sie
dient
insbesondere
dazu,
Missverhältnisse
zu
korrigieren,
wenn
eine
Partei
über
eine
besondere
Sachkenntnis
oder
Beweismittel
verfügt,
die
der
anderen
Partei
nicht
zugänglich
sind.
In
der
Praxis
muss
die
verdrängte
Partei
oft
Beweise
liefern
oder
Beweismittel
vorlegen,
damit
der
Anspruch
oder
die
Verteidigung
gestützt
wird;
gelingt
dies
nicht,
kann
der
Anspruch
trotz
ursprünglicher
Behauptung
bestätigt
oder
abgewiesen
werden.
auf
die
beweisbelastete
Partei
ausüben
kann.
Rechtsordnungen
setzen
sie
daher
nur
selektiv
und
klar
begrenzt
ein.