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Haftungs

Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Person oder eines Unternehmens für Schäden oder Vermögensnachteile, die aus einer Rechtsverletzung, einer vertraglichen Pflichtverletzung oder einem gesetzlich geregelten Haftungstatbestand entstehen. Im deutschen Zivilrecht wird Haftung üblicherweise in vertragliche Haftung, deliktische Haftung und Gefährdungshaftung unterteilt; eine besondere Rolle spielt die Produkthaftung.

Vertragliche Haftung entsteht bei der Verletzung vertraglicher Pflichten. Anspruchsteller können Schadenersatz verlangen, geregelt hauptsächlich in den

Deliktische Haftung (unerlaubte Rechtsverletzung) besteht, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten Schaden zufügt. Grundlage ist

Gefährdungshaftung bezeichnet eine Haftung ohne Verschulden in bestimmten Gefährdungssachverhalten, zum Beispiel bei bestimmten betrieblichen Tätigkeiten oder

Produkthaftung ist eine eigenständige Form der Haftung von Herstellern oder Inverkehrbringern für Schäden durch fehlerhafte Produkte;

In Unternehmen kann Haftung auch persönlich bleiben, etwa bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern oder Gesellschaftern.

§§
280
ff.
BGB.
Die
Höhe
des
Anspruchs
richtet
sich
nach
dem
erlittenen
Schaden;
Neben
dem
Ersatz
können
Rücktritt,
Minderung
oder
Ersatz
vergeblicher
Aufwendungen
vorgesehen
sein.
Haftung
kann
durch
vertragliche
Vereinbarungen,
wie
Haftungsausschluss
oder
-beschränkungen,
zugunsten
bestimmter
Parteien
beeinflusst
werden,
soweit
das
gesetzlich
zulässig
ist.
§
823
BGB;
daneben
greifen
Spezialnormen,
etwa
zur
Haftung
aus
Verletzung
von
Vermögens-
oder
Persönlichkeitsrechten.
Viele
Ansprüche
unterliegen
Verjährung,
die
gesetzliche
Fristen
variieren
je
nach
Sachverhalt.
Fahrzeugbetrieb.
Die
Haftung
richtet
sich
nach
spezialgesetzlichen
Regelungen
und
der
Grundannahme,
dass
Gefährdungslagen
zu
Schadensersatzpflichten
führen
können.
sie
beruht
auf
dem
Produkthaftungsgesetz
und
gilt
unabhängig
von
Verschulden.