Haftungs
Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortlichkeit einer Person oder eines Unternehmens für Schäden oder Vermögensnachteile, die aus einer Rechtsverletzung, einer vertraglichen Pflichtverletzung oder einem gesetzlich geregelten Haftungstatbestand entstehen. Im deutschen Zivilrecht wird Haftung üblicherweise in vertragliche Haftung, deliktische Haftung und Gefährdungshaftung unterteilt; eine besondere Rolle spielt die Produkthaftung.
Vertragliche Haftung entsteht bei der Verletzung vertraglicher Pflichten. Anspruchsteller können Schadenersatz verlangen, geregelt hauptsächlich in den
Deliktische Haftung (unerlaubte Rechtsverletzung) besteht, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig einem Dritten Schaden zufügt. Grundlage ist
Gefährdungshaftung bezeichnet eine Haftung ohne Verschulden in bestimmten Gefährdungssachverhalten, zum Beispiel bei bestimmten betrieblichen Tätigkeiten oder
Produkthaftung ist eine eigenständige Form der Haftung von Herstellern oder Inverkehrbringern für Schäden durch fehlerhafte Produkte;
In Unternehmen kann Haftung auch persönlich bleiben, etwa bei Pflichtverletzungen von Geschäftsführern oder Gesellschaftern.