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Gefährdungslagen

Gefährdungslagen bezeichnet in der Risiko- und Sicherheitsfachsprache eine Zusammenstellung von Umständen, unter denen Gefährdungen zu Schäden führen können. Dabei wird die potenzielle Gefährdungssituation als Szenario beschrieben, das aus dem Zusammenwirken von Gefahrenquelle, Exposition, Verletzlichkeit/Anfälligkeit und möglichen Auswirkungen entsteht. Der Plural Gefährdungslagen wird verwendet, um mehrere unterschiedliche Risiko-Szenarien abzubilden.

Zweck ist die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken, um Schutzmaßnahmen zu planen, Ressourcen zuzuordnen und

Typische Bestandteile sind: Gefahrenquelle, Ausmaß der Exposition, Wahrscheinlichkeit des Eintritts, Schadenshöhe und Dauer. Im Prozess der

Rechtlicher Kontext: In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen; die Gefährdungsbeurteilung dient der

Beispiele umfassen chemische Unfälle in Anlagen, Brände, Explosionsgefahren, Hochwasser, Stromausfälle, Naturereignisse sowie Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur.

Die Orientierung an Gefährdungslagen unterstützt eine klare Kommunikation von Risiken gegenüber Mitarbeitenden und Entscheidungsträgern.

Notfallmaßnahmen
vorzubereiten.
Gefährdungslagen
finden
Anwendung
in
Bereichen
wie
Arbeitssicherheit,
Brandschutz,
Katastrophenschutz,
IT-Sicherheit
und
betrieblichem
Risikomanagement.
Gefährdungsbeurteilung
werden
Gefährdungslagen
identifiziert,
bewertet
und
priorisiert;
auf
dieser
Basis
werden
Maßnahmen
abgeleitet
(reduzieren,
vermeiden,
übertragen,
akzeptieren).
Umsetzung
des
Arbeitsschutzgesetzes
und
relevanter
Verordnungen.
Gefährdungslagen
können
auch
in
behörden-
oder
organisationsinternen
Risikoprogrammen
verwendet
werden,
um
Prioritäten
zu
setzen.