Home

Schadenshöhe

Schadenshöhe bezeichnet den finanziellen Umfang eines Schadens im Zivilrecht und im Versicherungswesen. Sie gibt den Betrag an, der als Ausgleich des Geschädigten gefordert oder erstattet wird. Der Begriff bezieht sich auf den objektiv feststellbaren Verlustwert und umfasst typischerweise material-ökonomische Schäden.

Zu den Bestandteilen gehören Reparatur- oder Wiederbeschaffungs- costs, der Ersatz beschädigter Gegenstände, Verdienstausfall und entgangene Gewinne.

Die Schadenshöhe muss vom Geschädigten nachgewiesen werden. Belege wie Rechnungen, Gutachten, Lohnnachweise oder Bankauszüge dienen der

In vielen Fällen wird die Schadenshöhe durch Mitverschulden, Vertragsbedingungen oder Versicherungsdeckungen begrenzt. Versicherungen prüfen den Anspruch

Beispiel: Ein Autounfall verursacht Reparaturkosten von 4.000 €, einen Mietwagen von 1.000 € und Verdienstausfall von 1.200 €. Die

Je
nach
Fall
können
auch
Folgeschäden
wie
Wertminderung
bei
Fahrzeugen
oder
zusätzliche
Kosten
(Anwalts-
oder
Gutachterkosten)
hinzukommen.
Nicht
alle
Schäden
fließen
in
die
Schadenshöhe
ein;
immaterielle
Schäden
wie
Schmerz
und
Leid
werden
in
der
Regel
separat
als
Schmerzensgeld
behandelt.
Feststellung.
Das
Gericht
oder
der
Versicherer
prüft
die
Belege
und
bestimmt
einen
angemessenen
Betrag;
ggf.
erfolgt
eine
gutachterliche
Feststellung.
im
Rahmen
der
Police
und
berechnen
die
Auszahlung
entsprechend.
Bei
Rechtsstreitigkeiten
erfolgt
eine
gerichtliche
Festsetzung
der
Höhe,
eventuell
unter
Berücksichtigung
von
Abzugspunkten
wie
Mitverschulden
oder
Haftungsgrenzen.
Schadenshöhe
beträgt
6.200
€,
vorbehaltlich
möglicher
Wertminderung
des
Fahrzeugs
oder
Kürzungen
durch
Mitverschulden.