Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist im deutschen Zivilrecht die Auszahlung einer Entschädigung für immaterielle Schäden, die durch eine Körperverletzung oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts entstehen. Es richtet sich gegen den Schädiger und soll Leiden, Schmerzen, seelische Belastungen sowie andere nicht-vermögensmäßige Folgen ausgleichen.
Rechtlich basiert Schmerzensgeld auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nach § 253 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte
Anwendungsfelder reichen von Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern und anderen Körperverletzungen bis hin zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts wie Privatsphäre,
Bemessung und Höhe: Es gibt keinen festen gesetzlichen Höchst- oder Mindestbetrag. Gerichte berücksichtigen eine Vielzahl von
Prozessual erfolgt der Anspruch meist im Zivilverfahren oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs. Häufig spielt auch