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Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist im deutschen Zivilrecht die Auszahlung einer Entschädigung für immaterielle Schäden, die durch eine Körperverletzung oder eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts entstehen. Es richtet sich gegen den Schädiger und soll Leiden, Schmerzen, seelische Belastungen sowie andere nicht-vermögensmäßige Folgen ausgleichen.

Rechtlich basiert Schmerzensgeld auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nach § 253 Abs. 2 BGB kann der Geschädigte

Anwendungsfelder reichen von Verkehrsunfällen, Behandlungsfehlern und anderen Körperverletzungen bis hin zu Verletzungen des Persönlichkeitsrechts wie Privatsphäre,

Bemessung und Höhe: Es gibt keinen festen gesetzlichen Höchst- oder Mindestbetrag. Gerichte berücksichtigen eine Vielzahl von

Prozessual erfolgt der Anspruch meist im Zivilverfahren oder im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs. Häufig spielt auch

neben
dem
Ersatz
materieller
Schäden
auch
immateriellen
Schaden
ersetzt
verlangen.
Die
konkrete
Höhe
des
Schmerzensgeldes
wird
in
der
Regel
vom
Gericht
im
Rahmen
eines
Einzelfalls
festgelegt.
Namen
oder
Bildnis.
Typische
Anliegen
entstehen
durch
bleibende
oder
langanhaltende
Schmerzen,
Einschränkungen
der
Lebensqualität,
Traumata
oder
psychische
Belastungen.
Faktoren,
darunter
Schwere
und
Dauer
der
Beeinträchtigung,
Art
der
Verletzungen,
Prognose,
Alter
und
Lebenssituation
des
Verletzten,
das
Verschulden
des
Verursachers
sowie
das
Ausmaß
der
psychischen
Belastung.
In
der
Praxis
variieren
die
Beträge
stark
je
nach
Fall,
von
relativ
niedrigen
Summen
bis
hin
zu
höheren
Schmerzensgeldzahlungen
bei
schweren
oder
bleibenden
Folgeschäden.
eine
Haftpflichtversicherung
des
Verursachers
eine
Rolle
bei
der
Abwicklung.