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Versicherungsdeckungen

Versicherungsdeckungen bezeichnet in der Versicherungswelt den konkret zugesagten Deckungsumfang eines Versicherungsvertrags. Sie umfassen die Risiken, Gegenstände oder Personen, die der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie absichert. Der Deckungsumfang wird in den Versicherungsbedingungen (AVB) und dem Vertrag festgelegt und bestimmt, welche Schäden oder Risiken der Versicherer im Leistungsfall übernimmt und bis zu welcher Höhe.

Der Deckungsumfang ergibt sich aus mehreren Elementen. Dazu gehören der versicherte Gegenstand oder die versicherte Person,

Typisch unterschieden werden verschiedene Deckungsbereiche. Haftpflichtdeckung schützt gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Sachdeckung erstreckt sich auf Schäden an

In Deutschland regeln das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die AVB grundsätzliche Prinzipien wie Leistungsumfang, Ausschlüsse, Anzeigepflichten und

die
konkret
zu
deckenden
Risiken
(Perils),
die
räumliche
und
zeitliche
Geltung
sowie
etwaige
Ausschlüsse.
Wichtige
Begriffe
sind
Deckungssumme
oder
Versicherungssumme,
Selbstbeteiligung
(Eigenanteil)
und
Höchstgrenzen
je
Schadenfall
oder
Summe.
Obliegenheiten
des
Versicherungsnehmers,
wie
Meldungspflichten
und
Präventionsmaßnahmen,
beeinflussen
die
Deckung
ebenfalls.
versicherten
Sachen,
z.
B.
Gebäude
oder
Inventar.
Vermögensschadensdeckung
deckt
finanzielle
Einbußen
aus
Betriebsunterbrechung
oder
Rechtsstreitigkeiten
ab.
Je
nach
Politik
können
auch
Kranken-
und
Unfalldeckungen,
Rechtschutzdeckungen
oder
spezielle
Betriebsdeckungen
enthalten
sein.
Viele
Policen
kombinieren
mehrere
Deckungen.
die
Verfahren
im
Schadenfall.
Im
Schadensfall
prüft
der
Versicherer,
ob
der
Schaden
dem
versicherten
Risiko
entspricht,
alle
Bedingungen
erfüllt
sind
und
die
Deckung
bis
zur
festgelegten
Summe
greift.