Versicherungsvertrags
Der Versicherungsvertrag ist der rechtsverbindliche Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz regelt. Er besteht aus der Vereinbarung über versicherte Risiken, Leistungen und Gegenleistung in Form der Prämie. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte kann auch als Begünstigter oder Begünstigte bezeichnet werden; der Versicherer ist der Versicherungsunternehmen.
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wesentliche Bestandteile sind der versicherte Gegenstand oder die
Zu den typischen Inhalten gehören: Gegenstand der Absicherung, Versicherungssumme, Laufzeit, Beitragshöhe und Fälligkeiten, Mitteilungen bei Risikoveränderungen,
Rechtlich wird der Versicherungsvertrag im deutschen Recht überwiegend durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Typische Versicherungsarten sind