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Versicherungsvertrags

Der Versicherungsvertrag ist der rechtsverbindliche Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, der den Versicherungsschutz regelt. Er besteht aus der Vereinbarung über versicherte Risiken, Leistungen und Gegenleistung in Form der Prämie. Der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte kann auch als Begünstigter oder Begünstigte bezeichnet werden; der Versicherer ist der Versicherungsunternehmen.

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wesentliche Bestandteile sind der versicherte Gegenstand oder die

Zu den typischen Inhalten gehören: Gegenstand der Absicherung, Versicherungssumme, Laufzeit, Beitragshöhe und Fälligkeiten, Mitteilungen bei Risikoveränderungen,

Rechtlich wird der Versicherungsvertrag im deutschen Recht überwiegend durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Typische Versicherungsarten sind

versicherte
Person,
der
versicherte
Risikobereich,
die
Versicherungsdauer,
die
Versicherungsleistung
(Versicherungssumme)
und
die
Prämie.
Daneben
regelt
der
Vertrag
den
Leistungsumfang,
Ausschlüsse,
Selbstbeteiligungen
sowie
Pflichten
des
Versicherungsnehmers
wie
die
wahrheitsgemäße
Offenlegung
relevanter
Umstände
vor
Vertragsschluss
und
während
der
Laufzeit.
Ausschlüsse
(z.
B.
bestimmte
Ereignisse
oder
Schäden),
Nachweispflichten
im
Schadenfall
und
Möglichkeiten
der
Vertragsänderung
oder
Kündigung.
Der
Versicherungsnehmer
hat
die
Pflicht
zur
rechtzeitigen
Schadenanzeige;
der
Versicherer
muss
im
Schadenfall
leisten,
soweit
der
Vertrag
greift
und
der
Anspruch
prüft
wurde.
Lebens-
und
Rentenversicherung,
Kranken-
und
Pflegeversicherung,
Haftpflicht-,
Sach-
und
Rechtsschutzversicherungen
sowie
Kredit-
und
Reiseversicherungen.
Die
Auslegung
von
Haftung,
Ausschlüssen
und
Abtretungen
richtet
sich
nach
den
vertraglichen
Bestimmungen
sowie
den
einschlägigen
gesetzlichen
Vorschriften.