Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag ist eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer (VN) und dem Versicherer, durch die der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie Versicherungsschutz für definierte Risiken übernimmt. Er ist in Deutschland primär durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Gegenstand des Vertrags ist die Verpflichtung des Versicherers, die vertraglich festgelegten Risiken im versicherten Zeitraum zu decken, und die Gegenleistung des VN in Form der Prämie.
Die wesentlichen Pflichten betreffen beide Seiten: Der Versicherer verpflichtet sich zur Leistung im Schadenfall, zu bestimmten
Der Vertrag entsteht durch Antrag des VN und Annahme des Versicherers. Üblicherweise erfolgt er schriftlich; Bestandteil
Vertragsdauer: Versicherungsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Sie enden mit Ablauf der Laufzeit, durch Kündigung
Im Schadenfall prüft der Versicherer den Anspruch nach den AVB; der VN hat Ansprüche entsprechend dem versicherten