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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist eine Rechtsbeziehung zwischen dem Versicherungsnehmer (VN) und dem Versicherer, durch die der Versicherer gegen Zahlung einer Prämie Versicherungsschutz für definierte Risiken übernimmt. Er ist in Deutschland primär durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Gegenstand des Vertrags ist die Verpflichtung des Versicherers, die vertraglich festgelegten Risiken im versicherten Zeitraum zu decken, und die Gegenleistung des VN in Form der Prämie.

Die wesentlichen Pflichten betreffen beide Seiten: Der Versicherer verpflichtet sich zur Leistung im Schadenfall, zu bestimmten

Der Vertrag entsteht durch Antrag des VN und Annahme des Versicherers. Üblicherweise erfolgt er schriftlich; Bestandteil

Vertragsdauer: Versicherungsverträge können befristet oder unbefristet geschlossen werden. Sie enden mit Ablauf der Laufzeit, durch Kündigung

Im Schadenfall prüft der Versicherer den Anspruch nach den AVB; der VN hat Ansprüche entsprechend dem versicherten

Ausschlüssen
und
Wartezeiten;
der
VN
muss
die
Prämie
rechtzeitig
zahlen,
dem
Versicherer
wahrheitsgemäße
Angaben
zu
Gefährdung
machen
und
Änderungen
melden,
den
Schaden
unverzüglich
anzeigen
und
bei
der
Aufklärung
mitwirken.
Aus
der
Verletzung
von
Anzeigepflichten
können
Rechtsfolgen
wie
Leistungsbeschränkungen,
Rücktritt
oder
Anfechtung
resultieren.
sind
die
Allgemeinen
Versicherungsbedingungen
(AVB),
ergänzende
Tarif-
oder
Besonderheitsbedingungen
und
etwaige
Zusatzvereinbarungen.
Von
Bedeutung
sind
außerdem
Ausschlüsse
und
Wartezeiten.
einer
Partei,
durch
Wegfall
des
versicherten
Risikos
oder
durch
Zahlungsausfall
des
VN.
Bei
Risikoumfang
oder
Gefährdungsveränderungen
kann
der
Versicherer
den
Vertrag
anpassen,
aufheben
oder
kündigen.
Risiko.
Die
Regelungen
zu
Vor-
und
Nachvertragspflichten
dienen
dem
ausgewogenen
Verhältnis
von
Risiko,
Schutz
und
Gegenleistung.