Zusatzvereinbarungen
Zusatzvereinbarungen sind nachträgliche Vereinbarungen, die zu einem bereits bestehenden Vertrag getroffen werden, um dessen Regelungen zu ändern, zu ergänzen oder zu klären. Sie werden Bestandteil der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung, sobald sie von allen Parteien angenommen und wirksam geschlossen sind.
Anwendungsbereiche und Zweck: Zusatzvereinbarungen finden in vielen Rechtsgebieten Anwendung, zum Beispiel im Kauf-, Miet-, Dienstleistungs- oder
Rechtliche Einordnung und Form: Eine Zusatzvereinbarung ist grundsätzlich wirksam, sofern sie rechtmäßig zustande kommt und nicht
Durchführung und Wirkung: Mit der Einigung über den geänderten oder ergänzten Inhalt entsteht der Nachtrag rechtsverbindlich.
Praktische Hinweise: Zusatzvereinbarungen sollten klar formuliert sein, alle relevanten Punkte genau benennen und eindeutig dokumentiert werden,