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Zusatzvereinbarungen

Zusatzvereinbarungen sind nachträgliche Vereinbarungen, die zu einem bereits bestehenden Vertrag getroffen werden, um dessen Regelungen zu ändern, zu ergänzen oder zu klären. Sie werden Bestandteil der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung, sobald sie von allen Parteien angenommen und wirksam geschlossen sind.

Anwendungsbereiche und Zweck: Zusatzvereinbarungen finden in vielen Rechtsgebieten Anwendung, zum Beispiel im Kauf-, Miet-, Dienstleistungs- oder

Rechtliche Einordnung und Form: Eine Zusatzvereinbarung ist grundsätzlich wirksam, sofern sie rechtmäßig zustande kommt und nicht

Durchführung und Wirkung: Mit der Einigung über den geänderten oder ergänzten Inhalt entsteht der Nachtrag rechtsverbindlich.

Praktische Hinweise: Zusatzvereinbarungen sollten klar formuliert sein, alle relevanten Punkte genau benennen und eindeutig dokumentiert werden,

Arbeitsrecht.
Typische
Inhalte
betreffen
Preise,
Leistungsumfang,
Termine,
Haftung,
Gewährleistung,
Vertraulichkeit
oder
Abweichungen
von
Liefer-
oder
Zahlungsbedingungen.
Sie
dienen
dazu,
veränderte
Umstände
abzubilden,
Unklarheiten
zu
beseitigen
oder
Streitigkeiten
zu
vermeiden.
gegen
zwingendes
Recht
oder
den
ursprünglichen
Vertrag
verstößt.
Änderungen
bedürfen
in
der
Regel
der
Zustimmung
beider
Parteien.
Formvorschriften
des
ursprünglichen
Vertrags
oder
gesetzliche
Formnormen
sind
zu
beachten:
Wurde
der
Vertrag
schriftlich
abgeschlossen,
ist
oft
auch
der
Nachtrag
schriftlich
zu
halten;
bei
Verträgen,
die
eine
bestimmte
Form
verlangen,
muss
der
Zusatz
in
dieser
Form
erfolgen,
um
gültig
zu
sein.
Die
Zusatzvereinbarung
gilt
ab
dem
im
Nachtrag
bestimmten
Zeitpunkt
oder,
wenn
kein
Zeitpunkt
genannt
ist,
ab
dem
Zeitpunkt
der
Unterzeichnung.
Sie
verändert
die
Rechtsposition
der
Parteien
nur
in
dem
Umfang,
wie
im
Nachtrag
vereinbart.
idealerweise
schriftlich
und
mit
Unterzeichnung
beider
Parteien.