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Unterzeichnung

Unterzeichnung bezeichnet im Deutschen den Akt, bei dem eine Person ihre Unterschrift auf einem Dokument setzt, um Zustimmung, Authentizität oder Rechtsverbindlichkeit zu bestätigen. Der Begriff leitet sich von unterzeichnen ab, wörtlich „unter etwas zeichnen“.

Traditionell erfolgt sie durch handschriftliche Unterschrift mit Tinte auf Papier. Moderne Anwendungen nutzen häufig elektronische oder

Rechtliche Bedeutung und Anforderungen hängen von der Rechtsordnung und dem Dokument ab. Eine Unterzeichnung bindet in

Signaturarten unterscheiden sich durch ihre Beweiskraft und Form. Eine einfache handschriftliche Unterschrift kann ausreichend sein, während

Verwendung findet die Unterzeichnung in vielen Bereichen: im privaten Vertrag, im Geschäftsverkehr, in Vollmachten und im

digitale
Signaturen,
darunter
qualifizierte
elektronische
Signaturen
gemäß
der
europäischen
Verordnung
eIDAS.
Elektronische
Signaturen
können
je
nach
Ausgestaltung
rechtlich
gültig
sein
und
bieten
oft
zusätzliche
Vorteile
wie
Nachweisbarkeit,
Sicherheit
und
Effizienz.
der
Regel
die
beteiligten
Parteien,
doch
manche
Rechtsgeschäfte
erfordern
zusätzlich
eine
notarielle
Beurkundung
oder
spezielle
Formvorschriften,
damit
sie
rechtswirksam
sind.
In
solchen
Fällen
reicht
eine
einfache
Unterzeichnung
allein
nicht
aus.
bei
bestimmten
Dokumenten
eine
notarielle
Beurkundung
oder
eine
qualifizierte
elektronische
Signatur
nötig
ist.
Die
qualifizierte
elektronische
Signatur
genießt
in
der
EU
dieselbe
Rechtswirkung
wie
eine
handschriftliche
Unterschrift.
diplomatischen
Kontext,
wo
die
Unterzeichnung
von
Verträgen
formell
den
Abschluss
des
Verhandelns
markiert
und
deren
inkrafttreten
ermöglicht.