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Zusatzvereinbarung

Eine Zusatzvereinbarung ist eine verbindliche Vereinbarung, die einen bestehenden Hauptvertrag ergänzt oder ändert. Sie dient dazu, einzelne Vertragsbedingungen zu präzisieren, zu erweitern oder zu modifizieren, ohne den gesamten Hauptvertrag neu zu verhandeln.

Form und Rechtskraft: Grundsätzlich bedarf es der Zustimmung beider Parteien. Ob die Schriftform vorgeschrieben ist, richtet

Typische Inhalte sind Verlängerung der Laufzeit, Preisänderungen, Anpassung des Leistungsumfang, neue Lieferfristen oder Änderungen von Haftung

Rechtswirkungen: Mit Unterzeichnung wird die Zusatzvereinbarung Bestandteil des Vertragswerks und wirkt verbindlich. Sie darf den Hauptvertrag

Praktische Hinweise: Bezug zum Hauptvertrag deutlich nennen, Änderungsumfang und Wirksamkeitsdatum festlegen, Gesamtdokumente sorgfältig aufbewahren. Bei formgebundenen

sich
nach
dem
Hauptvertrag
und
dem
geltenden
Recht.
In
vielen
Fällen
genügt
eine
schriftliche,
von
beiden
Seiten
unterschriebene
Zusatzvereinbarung,
die
klar
Bezug
auf
den
Hauptvertrag
nimmt
und
geänderte
Klauseln
benennt.
und
Vertraulichkeit.
Zusatzvereinbarungen
werden
häufig
in
Arbeits-,
Liefer-
oder
Mietverträgen
genutzt,
um
neue
Konditionen
rechtssicher
zu
regeln.
nicht
widersprechen;
im
Zweifel
gilt
eine
salvatorische
Klausel,
wonach
unwirksame
Teile
den
übrigen
Vertrag
nicht
verlieren
lassen.
Verträgen
oder
komplexen
Änderungen
ist
rechtliche
Beratung
sinnvoll.