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Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist im Versicherungsrecht die Person oder juristische Person, die mit der Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abschließt und die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. In der Regel ist der Versicherungsnehmer derjenige, der die Prämien zahlt und die Vertragsbedingungen aushandelt. Er ist das Gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Vertrag und trägt die Rechts- und Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche Person oder eine juristische Person (zum Beispiel ein Unternehmen) sein.

Versicherte und Begünstigte sind verwandte, aber unterschiedliche Konzepte. Der Versicherte ist die Person, deren Risiko durch

Pflichten und Rechte des Versicherungsnehmers umfassen das Bereitstellen wahrheitsgemäßer Informationen, das Melden relevanter Änderungen, das Zahlen

Die genaue Rechtsstellung variiert je nach Versicherungsart (Kfz-, Haftpflicht-, Lebensversicherung usw.) und wird durch das Versicherungsvertragsgesetz

die
Police
geschützt
wird
(etwa
Leben,
Gesundheit
oder
Unfall)
oder
das
versicherte
Objekt
(wie
Auto
oder
Haus).
Der
Begünstigte
ist
die
Person
oder
Institution,
die
im
Leistungsfall
Leistungen
erhält;
er
kann
vom
Versicherungsnehmer
benannt
oder
im
Vertrag
vorgesehen
sein.
Oft
sind
Versicherter
und
Versicherungsnehmer
dieselbe
Person,
müssen
es
aber
nicht
sein.
der
Beiträge
und
das
Befolgen
der
Vertragsbedingungen.
Er
hat
das
Recht,
Vertragsdokumente
einzusehen,
Änderungen
vorzunehmen,
den
Vertrag
zu
kündigen
oder
zu
widerrufen
(unter
Beachtung
gesetzlicher
Fristen).
Im
Leistungsfall
muss
der
Versicherungsnehmer
oder
der
Begünstigte
Ansprüche
geltend
machen
und
dem
Versicherer
alle
erforderlichen
Unterlagen
vorlegen.
(VVG)
geregelt.