Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer ist im Versicherungsrecht die Person oder juristische Person, die mit der Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsvertrag abschließt und die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. In der Regel ist der Versicherungsnehmer derjenige, der die Prämien zahlt und die Vertragsbedingungen aushandelt. Er ist das Gegenüber der Versicherungsgesellschaft im Vertrag und trägt die Rechts- und Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann eine natürliche Person oder eine juristische Person (zum Beispiel ein Unternehmen) sein.
Versicherte und Begünstigte sind verwandte, aber unterschiedliche Konzepte. Der Versicherte ist die Person, deren Risiko durch
Pflichten und Rechte des Versicherungsnehmers umfassen das Bereitstellen wahrheitsgemäßer Informationen, das Melden relevanter Änderungen, das Zahlen
Die genaue Rechtsstellung variiert je nach Versicherungsart (Kfz-, Haftpflicht-, Lebensversicherung usw.) und wird durch das Versicherungsvertragsgesetz