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Anzeigepflichten

Anzeigepflichten bezeichnet gesetzliche Verpflichtungen zur Offenlegung oder Meldung bestimmter Informationen gegenüber Behörden, Registern, Marktüberwachungsstellen oder der Öffentlichkeit. Sie dienen Transparenz, Rechts- und Verbraucherschutz sowie der Marktwirtschaft.

Typische Anwendungsbereiche:

- Unternehmens- und Handelsrecht: Wer ein Gewerbe betreibt, muss dieses in der Regel dem zuständigen Gewerbeamt anzeigen;

- Werbung und Verbraucherschutz: In der Werbung gelten Anzeigepflichten wie klare Preisangaben, Erläuterung von Bedingungen, Offenlegung wesentlicher

- Finanzmärkte: Emittenten von Wertpapieren können verpflichtet sein, wesentliche Informationen unverzüglich offenzulegen (Ad-hoc-Mitteilungen) und bestimmte Beteiligungen zu

- Umwelt- und Sicherheitsrecht: Meldungen über gefährliche Stoffe, Betriebsanlagen oder Umweltvorfälle können gesetzlich vorgeschrieben sein; Meldungen dienen

Rechtsgrundlagen reichen u.a. von GewO, Handelsregister- und Preisangabenrecht bis zu Wertpapierhandels- und Marktaufsichtsrecht. Häufig unterscheiden sich

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Veränderungen
wie
Inhaberwechsel,
Geschäftsführerbestellung,
Rechtsformänderungen
oder
neue
Geschäftsadressen
sind
ebenfalls
anzuzeigen
bzw.
im
Handelsregister
anzumelden.
Die
Einhaltung
ist
oft
mit
Fristen
und
Bußgeldern
verbunden.
Vertragsbestandteile
und
Kennzeichnung
von
Werbung.
Verstöße
können
Abmahnungen
oder
Unterlassungsklagen
nach
sich
ziehen.
melden.
Diese
Pflichten
dienen
der
Transparenz
gegenüber
Anlegern
und
Aufsichtsbehörden.
dem
Schutz
von
Umwelt,
Gesundheit
und
Sicherheit.
Anzeigepflichten
von
Meldepflichten
und
von
Anmeldungen:
Anzeigen
richten
sich
oft
auf
Information
gegenüber
Behörden,
während
Meldepflichten
laufende
Berichte
betreffen.