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Schadenfall

Schadenfall bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch ein Ereignis, das Schaden oder Verlust verursacht und damit den Beginn von Ansprüchen aus Vertrag oder Haftung auslösen kann. Der Begriff wird vor allem in der Versicherungs- und der Haftungsrechtssprache verwendet.

Im Versicherungsrecht ist der Schadenfall das Ereignis, das den Versicherungsschutz aktiviert. Hat der Versicherungsnehmer einen Schaden

Im Haftungsrecht bezeichnet der Schadenfall das eingetretene Schadenereignis, für das der Verursacher grundsätzlich verantwortlich ist. Dafür

Typische Beispiele sind Feuer-, Wasser-, Sturm- oder Unwettschäden, Einbruchdiebstahl, Verkehrsunfälle oder Personenschäden. In der Praxis gilt

erlitten,
muss
er
diesen
dem
Versicherer
melden,
möglichst
zeitnah
und
mit
ausreichender
Dokumentation
(Schadensbericht,
Fotos,
Rechnungen).
Der
Versicherer
prüft
den
Schaden,
klärt
Haftung,
prüft
Deckung,
Ausschlüsse
und
Selbstbeteiligung.
Nach
Feststellung
der
Schadenhöhe
zahlt
der
Versicherer
eine
Entschädigung;
Ziel
ist
es,
den
Versicherten
finanziell
so
zu
stellen,
wie
er
vor
dem
Schaden
gestanden
hätte,
abzüglich
Selbstbeteiligung
und
unter
Berücksichtigung
von
Deckungssummen.
müssen
Rechtsgrundlage,
Verschulden,
Kausalzusammenhang
und
Schadenshöhe
nachgewiesen
werden.
Schadenersatzansprüche
ergeben
sich
aus
Vertrag,
Delikt
oder
anderen
Haftungsformen.
Der
Anspruch
umfasst
in
der
Regel
Wiedergutmachung
durch
Reparatur,
Wiederbeschaffung
oder
Wertausgleich.
oft:
Meldung
des
Schadenfalls
an
den
Versicherer
oder
gegenüber
Dritten
zeitnah,
vollständige
Belege
sammeln,
Schadenshöhe
schätzen
und
gegebenenfalls
Gutachter
einschalten.
Dokumentation
und
Fristen
sind
wichtig,
denn
Schadenersatzansprüche
unterliegen
Verjährungsvorschriften.