Begünstigter
Begünstigter ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die aus einem Vertrag, einem Testament, einer Schenkung, einer Versicherung oder einer Treuhand eine bestimmte Leistung erhält. Der Begünstigte wird durch eine vertragliche oder rechtsgeschäftliche Regelung festgelegt und erhält den vorgesehenen Vorteil oder Vermögenswert.
Typische Kontexte, in denen von Begünstigten gesprochen wird, sind:
- Erbrecht: In einem Testament oder Vermächtnis wird ein Vermächtnisempfänger (Begünstigter) bestimmt, der Vermögenswerte aus dem Nachlass
- Versicherungsrecht: In einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung ist der Bezugsberechtigte der Begünstigte, der die Versicherungssumme im Todesfall
- Treuhand- oder Schenkungsverhältnisse: Begünstigte erhalten aus einer Treuhand oder Schenkung bestimmte Vermögenswerte oder laufende Zuwendungen.
- Stiftung und gemeinnützige Zuwendungen: Begünstigte sind oft die Personen oder Organisationen, die aus einer Stiftung Vermögenswerte
Rechte und Pflichten, die mit dem Begünstigtenstatus verbunden sind, variieren je nach Rechtsgebiet. Begünstigte haben grundsätzlich
In der Praxis umfasst die Bestimmung eines Begünstigten sorgfältige Formulierungen, etwa wer bei Tod des Verfügenden