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Begünstigter

Begünstigter ist ein Begriff aus dem Zivilrecht und bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die aus einem Vertrag, einem Testament, einer Schenkung, einer Versicherung oder einer Treuhand eine bestimmte Leistung erhält. Der Begünstigte wird durch eine vertragliche oder rechtsgeschäftliche Regelung festgelegt und erhält den vorgesehenen Vorteil oder Vermögenswert.

Typische Kontexte, in denen von Begünstigten gesprochen wird, sind:

- Erbrecht: In einem Testament oder Vermächtnis wird ein Vermächtnisempfänger (Begünstigter) bestimmt, der Vermögenswerte aus dem Nachlass

- Versicherungsrecht: In einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung ist der Bezugsberechtigte der Begünstigte, der die Versicherungssumme im Todesfall

- Treuhand- oder Schenkungsverhältnisse: Begünstigte erhalten aus einer Treuhand oder Schenkung bestimmte Vermögenswerte oder laufende Zuwendungen.

- Stiftung und gemeinnützige Zuwendungen: Begünstigte sind oft die Personen oder Organisationen, die aus einer Stiftung Vermögenswerte

Rechte und Pflichten, die mit dem Begünstigtenstatus verbunden sind, variieren je nach Rechtsgebiet. Begünstigte haben grundsätzlich

In der Praxis umfasst die Bestimmung eines Begünstigten sorgfältige Formulierungen, etwa wer bei Tod des Verfügenden

erhält.
oder
bei
Aufnahme
einer
Leistung
erhält.
oder
Leistungen
beziehen.
Anspruch
auf
die
zugesicherten
Leistungen,
können
diese
Ansprüche
gegebenenfalls
prüfen
oder
geltend
machen.
Gleichzeitig
kann
der
Verfügende
Rechte
zur
Änderung
oder
Widerrufbarkeit
der
Zuwendung
haben,
sofern
vertragliche
oder
gesetzliche
Vorgaben
dies
zulassen.
den
Anspruch
erhält
(Primär-
oder
Ersatzbegünstigter)
und
unter
welchen
Bedingungen
der
Anspruch
fällig
wird.
Im
Bereich
der
Geldwäschebekämpfung
wird
der
Begriff
gelegentlich
im
weiteren
Sinn
mit
wirtschaftlich
Berechtigten
verbunden,
um
die
letztlich
Begünstigten
hinter
juristischen
Strukturen
zu
identifizieren.