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Lebensversicherung

Lebensversicherung ist ein Vertragsverhältnis, durch das im Todesfall der versicherten Person eine festgelegte Summe an festgelegte Begünstigte ausgezahlt wird. Viele Policen enthalten zusätzlich eine Spar- oder Kapitalbildungskomponente. Lebensversicherungen dienen dem finanziellen Schutz von Hinterbliebenen, der Absicherung von Krediten oder Hypotheken sowie dem Vermögensaufbau für den Ruhestand oder andere Bedarfe. Die Ausgestaltung variiert je nach Vertragstyp, Laufzeit und Beitragshöhe.

Zu den häufigsten Formen gehören Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung und fondsgebundene Lebensversicherung. Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich beim Tod und

Die Regelung erfolgt durch nationale Versicherungsaufsichten; in Deutschland etwa durch BaFin. Die steuerliche Behandlung variiert je

ohne
Sparanteil;
sie
ist
in
der
Regel
kostengünstiger
und
wird
oft
zur
Absicherung
von
Familienbedarf
oder
Krediten
gewählt.
Kapitallebensversicherung
kombiniert
Todesfallleistung
mit
einer
garantierten
Kapitalbildung,
sodass
bei
Kündigung,
Ablauf
oder
Tod
eine
Auszahlung
erfolgt.
Fondsgebundene
Lebensversicherung
verknüpft
Leistungen
mit
Investmentfonds;
Chancen
und
Risiken
hängen
von
der
Fondsentwicklung
ab
und
fallen
meist
mit
Gebühren
an.
nach
Rechtsordnung.
Todesfallleistungen
an
Begünstigte
sind
in
vielen
Ländern
steuerfrei,
während
laufende
Erträge
oder
Auszahlungen
aus
dem
Sparanteil
steuerpflichtig
sein
können.
Vor
Vertragsabschluss
sollten
Gebühren,
Laufzeit,
Rückkaufswerte
und
Chancen
sorgfältig
geprüft
werden.