Widerrufbarkeit
Widerrufbarkeit ist ein zivilrechtlicher Begriff, der die Möglichkeit beschreibt, eine Willenserklärung oder einen Rechtsakt noch zu widerrufen, bevor er rechtsverbindlich geworden ist oder bevor die Rechtsfolge eintritt. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz, dass Willenserklärungen mit Zugang beim Empfänger wirksam werden; der Widerruf wird wirksam, sobald er dem Empfänger zugeht. Dadurch bleibt die ursprüngliche Erklärung bis dahin abwendbar, sofern keine besonderen Ausschlussgründe vorliegen.
Der Begriff spielt vor allem bei Verträgen und Angeboten eine zentrale Rolle. Ein Angebot ist in der
In bestimmten Rechtsgebieten besteht zudem ein separates, gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht, etwa bei bestimmten Fernabsatz- oder Verbraucherverträgen.
Praktisch bedeutet Widerrufbarkeit für Planung, Verhandlung und Risiko: Sie bestimmt, wie sicher eine Willenserklärung ist, welche