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Widerrufbarkeit

Widerrufbarkeit ist ein zivilrechtlicher Begriff, der die Möglichkeit beschreibt, eine Willenserklärung oder einen Rechtsakt noch zu widerrufen, bevor er rechtsverbindlich geworden ist oder bevor die Rechtsfolge eintritt. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz, dass Willenserklärungen mit Zugang beim Empfänger wirksam werden; der Widerruf wird wirksam, sobald er dem Empfänger zugeht. Dadurch bleibt die ursprüngliche Erklärung bis dahin abwendbar, sofern keine besonderen Ausschlussgründe vorliegen.

Der Begriff spielt vor allem bei Verträgen und Angeboten eine zentrale Rolle. Ein Angebot ist in der

In bestimmten Rechtsgebieten besteht zudem ein separates, gesetzlich geregeltes Widerrufsrecht, etwa bei bestimmten Fernabsatz- oder Verbraucherverträgen.

Praktisch bedeutet Widerrufbarkeit für Planung, Verhandlung und Risiko: Sie bestimmt, wie sicher eine Willenserklärung ist, welche

Regel
widerruflich,
solange
es
nicht
angenommen
wurde;
der
Abgeber
kann
seine
Willenserklärung
zurückziehen,
bevor
der
Empfänger
eine
Annahme
abgegeben
hat.
Ebenso
können
einseitige
Verträge
wie
Optionen
je
nach
Vereinbarung
widerruflich
oder
unwiderruflich
gestaltet
sein.
Formvorschriften
können
die
Widerrufbarkeit
beeinflussen,
zum
Beispiel
wenn
besondere
Formvorschriften
für
den
ursprünglichen
Vertrag
oder
für
den
Widerruf
vorgesehen
sind.
Dieses
Widerrufsrecht
erlaubt
dem
Verbraucher
unter
festgelegten
Fristen,
den
Vertrag
unabhängig
von
der
allgemeinen
Widerrufbarkeit
zu
beenden.
Abseits
solcher
gesetzlich
geregelten
Widerrufsrechte
bleibt
die
Frage
der
Widerrufbarkeit
primär
eine
Frage
des
jeweiligen
Vertrags-
oder
Rechtsrahmens.
Bindung
sie
bereits
entfaltet
und
unter
welchen
Umständen
eine
Rücknahme
möglich
oder
ausgeschlossen
ist.
Im
Rechtsverkehr
ist
es
daher
üblich,
Verträge
klar
auf
Widerrufsmöglichkeiten,
Fristen
und
Formvorschriften
zu
regeln.