Home

Widerrufsmöglichkeiten

Widerrufsmöglichkeiten bezeichnen die verschiedenen rechtlichen Optionen, eine zuvor erklärte Willenserklärung, einen Vertrag oder eine erhobene Einwilligung wieder rückgängig zu machen oder zu beenden. Sie betreffen sowohl Verträge als auch persönliche Erklärungen wie Vollmachten oder Datennutzungszustimmungen.

Verbraucherverträge und Fernabsatz

Im Verbrauchervertrag, insbesondere bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften, besteht häufig ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt in der

Widerruf der Einwilligung

Eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder zur Nutzung von Diensten kann jederzeit widerrufen werden. Der

Widerruf der Vollmacht

Eine Vollmacht kann jederzeit gegenüber dem Vollmachtgeber oder Bevollmächtigten widerrufen werden. Der Widerruf wirkt in der

Praktische Hinweise

Um Widerrufe wirksam zu gestalten, sollten Fristen, Formvorschriften und Kostenfolgen beachtet werden. Belege oder Empfangsbestätigungen helfen

Regel
14
Tage
nach
Erhalt
der
Ware
oder
nach
Vertragsschluss
bei
digitalen
Leistungen.
Der
Widerruf
muss
in
klarer
Form
erklärt
werden;
eine
einfache
E-Mail
genügt.
Nach
Widerruf
sind
Lieferung
und
Rückgabe
der
Ware
zu
regeln;
der
Verbraucher
erhält
gegebenenfalls
eine
Rückerstattung
des
Kaufpreises
und
der
versandkosten,
während
der
Verkäufer
über
die
Rücksendekosten
informiert.
Ausnahmen
gelten
etwa
für
maßgefertigte
oder
versiegelte
Waren,
die
aus
Gesundheits-
oder
Sicherheitsgründen
nicht
zurückgegeben
werden
dürfen,
sofern
die
Versiegelung
geöffnet
wurde.
Auch
beim
digitalen
Inhalt
kann
der
Widerruf
ausschließen
sein,
wenn
der
Verbraucher
vor
Beginn
der
Lieferung
ausdrücklich
zustimmt
und
mit
dem
Verlust
des
Widerrufsrechts
einverstanden
ist.
Widerruf
betrifft
nur
künftige
Verarbeitungen;
bereits
erfolgte
Verarbeitungen
bleiben
bis
zur
Rechtsgrundlage
der
Verarbeitung
rechtmäßig.
Nach
Widerruf
kann
der
Verantwortliche
die
weitere
Verarbeitung
einschränken
oder
beenden,
sofern
keine
andere
Rechtsgrundlage
besteht
(z.
B.
gesetzliche
Pflichten).
Regel
sofort
gegenüber
dem
Beauftragten;
Dritte,
die
bereits
Kenntnis
von
der
Vollmacht
haben,
müssen
informiert
werden.
Schriftliche
Form
wird
empfohlen.
bei
der
Dokumentation.
Formlose
Erklärungen
oder
Vordrucke
können
genutzt
werden,
sofern
gesetzlich
zulässig.