Abtretungsgeschäfte
Abtretungsgeschäfte bezeichnet im deutschen Zivilrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung oder eines anderen Rechts von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Am häufigsten geht es um die Abtretung einer Forderung gegenüber einem Schuldner; seltener um die Übertragung anderer vertraglicher Rechte.
Rechtsgrundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die §§ 398 ff. BGB. Durch die Abtretung geht die
Formen der Abtretung reichen von unbedingten Abtretungen (unbedingt gültig) bis zu bedingten Abtretungen (z. B. zur
Auswirkungen auf die Beteiligten: Der Zedent wird durch die Abtretung von der Forderung frei; der Zessionar
Praktische Bedeutung: Abtretungsgeschäfte ermöglichen die Weitergabe von Forderungen an Dritte, erhöhen die Liquidität von Unternehmen und
Siehe auch: Forderungsabtretung, Zession, Abtretungsvertrag, Factoring.