Inkasso
Inkasso bezeichnet die Eintreibung offener Forderungen durch spezialisierte Dienstleister oder interne Forderungsabteilungen. Typische Auftraggeber sind Banken, Versorger, Internet-Händler, Vermieter oder Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich. Ziel des Inkassos ist es, berechtigte Forderungen rechtssicher und wirtschaftlich zu realisieren, oft durch Kommunikation mit dem Schuldner, Prüfung der Forderung und Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen.
In der Praxis beginnt das Inkasso nach einer oder mehreren Mahnungen des Gläubigers. Das Inkasso-Unternehmen prüft
Rechtlich unterliegt das Inkasso bestimmten Vorgaben. In Deutschland benötigen Inkasso-Unternehmen eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (§ 34c
Für Verbraucher ist wichtig, Forderungen zu prüfen, Fristen einzuhalten und bei Unklarheiten Belege anzufordern. Unberechtigte Forderungen
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