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Inkasso

Inkasso bezeichnet die Eintreibung offener Forderungen durch spezialisierte Dienstleister oder interne Forderungsabteilungen. Typische Auftraggeber sind Banken, Versorger, Internet-Händler, Vermieter oder Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich. Ziel des Inkassos ist es, berechtigte Forderungen rechtssicher und wirtschaftlich zu realisieren, oft durch Kommunikation mit dem Schuldner, Prüfung der Forderung und Verhandlung von Zahlungsvereinbarungen.

In der Praxis beginnt das Inkasso nach einer oder mehreren Mahnungen des Gläubigers. Das Inkasso-Unternehmen prüft

Rechtlich unterliegt das Inkasso bestimmten Vorgaben. In Deutschland benötigen Inkasso-Unternehmen eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (§ 34c

Für Verbraucher ist wichtig, Forderungen zu prüfen, Fristen einzuhalten und bei Unklarheiten Belege anzufordern. Unberechtigte Forderungen

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die
Forderung,
fordert
gegebenenfalls
Nachweise
an
und
setzt
sich
mit
dem
Schuldner
in
Verbindung
–
meist
per
Schreiben,
Telefon
oder
E-Mail.
Neben
der
reinen
Zahlungsaufforderung
werden
oft
Ratenzahlungen,
Fristverlängerungen
oder
Teilzahlungen
angeboten.
Wenn
die
Forderung
bestritten
wird,
prüft
das
Inkasso
die
Belege
und
klärt
eventuelle
Unstimmigkeiten.
GewO)
und
werden
in
der
Regel
von
der
Industrie-
und
Handelskammer
beaufsichtigt.
Sie
müssen
die
Datenschutzbestimmungen
(DSGVO)
beachten,
unzulässige
Druck-
oder
Belästigung
vermeiden
und
sich
an
vertragliche
Vereinbarungen
halten.
Vor
Gericht
treten
Inkasso-Unternehmen
nur
eingeschränkt
auf
eigene
Faust
auf;
oft
wird
zuerst
der
Gerichtsgang
(Mahnbescheid,
Klage)
erwogen
oder
von
einem
Rechtsanwalt
übernommen.
oder
unverhältnismäßige
Vorgehensweisen
können
gemeldet
werden.
Erfolgreiches
Inkasso
kann
zu
Zahlungen,
Ratenvereinbarungen
oder
schließlich
zur
rechtsverbindlichen
Klärung
führen.
Cross-border-
oder
spezielle
Rechtsfragen
können
zusätzlich
juristischen
Rat
erfordern.