Leitungsrechte
Leitungsrechte sind eine Form der Grunddienstbarkeit im deutschen Zivilrecht. Sie ermöglichen es dem Betreiber von Versorgungsleitungen (etwa Strom, Gas, Wasser, Fernmelde-/Datennetze), Leitungen auf oder unter dem Grundstück eines anderen zu verlegen, zu betreiben, zu warten, zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen. Das belastete Grundstück wird durch das Leitungsrecht in seiner Nutzung eingeschränkt; der Berechtigte (in der Regel der Netzbetreiber oder Eigentümer der Leitung) profitiert von dem Recht, während das begünstigte Grundstück dem Leitungsbetreiber dienend dient.
Creation und Rechtsgrundlage: Leitungsrechte können durch vertragliche Vereinbarung begründet werden und in der Regel im Grundbuch
Inhalt und Umfang: Typischerweise umfasst ein Leitungsrecht das Verlegen neuer Leitungen, das Betreiben und Warten bestehender
Dauer und Beendigung: Leitungsrechte bestehen meist auf unbestimmte Zeit oder für eine bestimmte Laufzeit und enden
Bedeutung: Leitungsrechte sichern die Infrastrukturversorgung und ermöglichen Netzbetreibern eine effiziente Wartung und Erweiterung von Versorgungsnetzen, ohne