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Nutzungswert

Nutzungswert bezeichnet den Wert eines Vermögensgegenstandes, der aus seiner aktuellen Nutzung resultiert. Er spiegelt die zukünftig zu erwartenden Netto-Nutzen aus dem gegenwärtigen Gebrauch wider und bezieht sich damit auf den Ertrag, der aus der Fortführung der bestehenden Nutzung entsteht. Der Nutzungswert unterscheidet sich vom Verkehrswert (Marktwert), der sich aus dem zu erzielenden Verkaufs- oder Veräußerungserlös ergibt, sowie vom Ertragswert, der auf erwarteten Einnahmen basiert, unabhängig vom konkreten aktuellen Nutzungszustand.

In der Praxis wird der Nutzungswert vor allem in der Immobilienbewertung verwendet, insbesondere im Nutzungswertverfahren. Dieses

Berechnung: Der Nutzungswert wird typischerweise als Gegenwartswert der voraussichtlichen Netto-Nutzen aus der aktuellen Nutzung bestimmt. Häufig

Abgrenzung und Limitationen: Der Nutzungswert konzentriert sich auf gegenwärtige Nutzungsmöglichkeiten und nicht auf Verkaufspotenzial. Er ist

Verfahren
kommt
bei
land-
und
forstwirtschaftlich
genutzten
Grundstücken,
bei
Nutzungs-
oder
Pachtverhältnissen
sowie
bei
Betriebsgrundstücken
zur
Anwendung.
Er
dient
außerdem
in
steuerlichen
Kontexten
als
Bewertungsgröße,
etwa
bei
der
Ermittlung
der
Grundsteuer
oder
in
der
Erbschaft-
und
Schenkungsteuer,
wenn
Grundstücke
primär
durch
ihren
Nutzungsertrag
bewertet
werden
sollen.
erfolgt
eine
Diskontierung
der
erwarteten
Nettoeinnahmen
(Pacht,
Erträge
abzüglich
laufender
Kosten).
Die
konkrete
Methodik
variiert
je
nach
Rechtsrahmen
und
Bewertungszweck;
Anpassungen
können
für
Pachtverträge,
Bewirtschaftungskosten,
Subventionen
oder
Substanzveränderungen
erforderlich
sein.
anfällig
für
Prognoseunsicherheiten,
vertragliche
Rahmenbedingungen
und
regulatorische
Einflüsse
und
wird
oft
ergänzend
zu
anderen
Bewertungsverfahren
herangezogen.