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Vergleichbarkeit

Vergleichbarkeit bezeichnet die Fähigkeit, Daten, Informationen oder Ergebnisse über verschiedene Zeiträume, Gruppen oder Jurisdiktionen hinweg sinnvoll zu vergleichen. In der Rechnungslegung ist Vergleichbarkeit eine der qualitativen Merkmale finanzieller Informationen. Sie ermöglicht es Nutzern, Entwicklungen zu erkennen, Trends zu beurteilen und Unterschiede zwischen Unternehmen besser einzuordnen. Vergleichbarkeit wird primär durch eine konsistente Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, Formaten und Bewertungsmethoden geschaffen. Änderungen der Politik oder der Bewertungsmethoden sind transparent offenzulegen; sofern möglich, werden frühere Berichte angepasst (retroaktive Anpassung) oder in Anhangsangaben der Effekt von Änderungen erläutert.

Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit gehört auch der standardisierte Aufbau von Jahresabschlüssen, konsistente Währungs- und Bewertungsmaßstäbe sowie

Im statistischen und wirtschaftswissenschaftlichen Kontext bedeutet Vergleichbarkeit oft die Harmonisierung von Begriffen, Methoden und Messgrößen, damit

vergleichbare
Maßeinheiten.
Auf
Ebene
der
IFRS
wird
Vergleichbarkeit
als
eines
der
enhancing
characteristics
der
Qualitätskriterien
neben
Verständlichkeit,
Nachprüfbarkeit
und
Temporalität
angesehen;
unabhängig
davon
bleibt
sie
das
zentrale
Ziel,
dass
sich
Informationen
über
Zeiträume
und
Unternehmen
hinweg
vergleichen
lassen.
Ergebnisse
verschiedener
Studien
oder
Datensätze
vergleichbar
sind.
Hindernisse
entstehen
durch
länderspezifische
Normen,
unterschiedliche
Rechnungslegungsvorschriften
(z.
B.
IFRS
vs.
andere
Standards),
Änderungen
in
der
Datenerhebung
oder
in
der
Definition
von
Größen.
Maßnahmen
zur
Verbesserung
der
Vergleichbarkeit
umfassen
Standardisierung,
Metadaten,
Rechenregeln
und
Veröffentlichungs-
oder
Rekonstruktionsmöglichkeiten.