Darlehen
Darlehen ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, bei dem ein Gläubiger einem Schuldner eine bestimmte Geldsumme über einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellt. Der Schuldner verpflichtet sich, den geliehenen Betrag zuzüglich vertraglich vereinbarter Zinsen zurückzuzahlen. Typischerweise wird dabei eine Tilgung in Raten oder am Ende der Laufzeit vereinbart. In der Praxis wird der Begriff Darlehen oft synonym zu Kredit verwendet; rechtlich bezeichnet Darlehen jedoch oft eine fest über die Laufzeit verteilte Kapitalüberlassung, während Kredit auch revolvierende oder fortlaufende Kreditlinien umfasst.
Zu den wesentlichen Merkmalen eines Darlehens gehören Laufzeit, Zinssatz (fest oder variabel), Tilgung, Auszahlung und Rückzahlung.
Verbraucherdarlehen richten sich an private Verbraucher, während Unternehmens- bzw. Immobilienfinanzierungen (z. B. Hypotheken- oder Grundschulddarlehen) von
Im rechtlichen Rahmen gelten Darlehen als Teil des Schuldrechts nach dem BGB. Verbraucherdarlehen unterliegen zusätzlich dem