Home

Darlehen

Darlehen ist ein vertragliches Rechtsverhältnis, bei dem ein Gläubiger einem Schuldner eine bestimmte Geldsumme über einen festgelegten Zeitraum zur Verfügung stellt. Der Schuldner verpflichtet sich, den geliehenen Betrag zuzüglich vertraglich vereinbarter Zinsen zurückzuzahlen. Typischerweise wird dabei eine Tilgung in Raten oder am Ende der Laufzeit vereinbart. In der Praxis wird der Begriff Darlehen oft synonym zu Kredit verwendet; rechtlich bezeichnet Darlehen jedoch oft eine fest über die Laufzeit verteilte Kapitalüberlassung, während Kredit auch revolvierende oder fortlaufende Kreditlinien umfasst.

Zu den wesentlichen Merkmalen eines Darlehens gehören Laufzeit, Zinssatz (fest oder variabel), Tilgung, Auszahlung und Rückzahlung.

Verbraucherdarlehen richten sich an private Verbraucher, während Unternehmens- bzw. Immobilienfinanzierungen (z. B. Hypotheken- oder Grundschulddarlehen) von

Im rechtlichen Rahmen gelten Darlehen als Teil des Schuldrechts nach dem BGB. Verbraucherdarlehen unterliegen zusätzlich dem

Die
Zinsbindung
kann
für
die
ganze
Laufzeit
gelten
oder
sich
nach
bestimmten
Varianten
verändern.
Häufige
Darlehensformen
sind
Festdarlehen,
Annuitätendarlehen,
Tilgungsdarlehen
und
endfällige
Darlehen.
Sicherheiten
wie
Bürgschaften,
Hypothek
oder
Grundschuld
dienen
der
Absicherung
des
Gläubigers.
Unternehmen
oder
Investoren
genutzt
werden.
Die
Finanzierung
erfolgt
überwiegend
durch
Banken
oder
andere
Kreditinstitute;
Zinsen
und
Kosten
müssen
transparent
angegeben
werden.
Verbraucherkreditrecht,
das
Informationspflichten,
Widerrufsrechte
und
weitere
Schutzmechanismen
vorsieht.
Vorzeitige
Rückzahlungen
und
etwaige
Gebühren
werden
vertraglich
geregelt
und
können
von
der
jeweiligen
Vertragsgestaltung
abhängen.