Geschäftsführung
Geschäftsführung bezeichnet die Gesamtheit der Aufgaben und Befugnisse zur Leitung eines Unternehmens. Sie umfasst Planung, Organisation,
In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer ausgeübt. Sie werden
Bei der Aktiengesellschaft (AG) erfolgt die Geschäftsführung durch den Vorstand. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt;
Pflichten der Geschäftsführung sind Treue, Sorgfalt und das Wohl des Unternehmens. Sie müssen Rechtsvorschriften, Satzung und
Die Geschäftsführung steht in enger Beziehung zu Eigentümern oder Anteilseignern. Sie erstellt Jahresabschluss und Lagebericht, sichert
Typischerweise existiert ein Zweikammersystem mit Vorstand und Aufsichtsrat; in einigen Fällen übernehmen geschäftsführende Gesellschafter die Leitung
Bei OHG oder KG führen in der Regel die geschäftsführenden Gesellschafter das Geschäft; eine vollständige Trennung