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Gewerbetreibende

Gewerbetreibende sind natürliche Personen oder juristische Personen, die ein Gewerbe betreiben. Ein Gewerbe ist eine auf Gewinnerzielung gerichtete, planmäßige, kaufmännisch eingerichtete oder gewerbsmäßige Tätigkeit, die selbständig ausgeübt wird. Der Begriff umfasst Handels-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Handwerksbetriebe sowie Online- und stationäre Unternehmen. Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler werden in der Praxis oft getrennt von Gewerbetreibenden betrachtet.

Zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist in der Regel eine Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich (Gewerbeanmeldung).

Gewerbetreibende können verschiedene Rechtsformen wählen, etwa Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG oder Kapitalgesellschaften wie GmbH/UG. Die Rechtsform

Steuern und Abgaben: Gewerbetreibende unterliegen in der Regel der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der

Typische Tätigkeiten von Gewerbetreibenden reichen von Einzelhandel über Handwerk bis zu Dienstleistungsangeboten. Zu den Pflichten gehören

Nach
der
Anmeldung
erfolgt
häufig
die
Zugehörigkeit
zur
Industrie-
und
Handelskammer
(IHK)
oder
je
nach
Tätigkeit
zur
Handwerkskammer
(HWK).
In
bestimmten
Gewerben
können
zusätzlich
spezielle
Erlaubnisse
oder
Lehrmeisterpflichten
bestehen.
bestimmt
Haftung,
Finanzierung
und
Unternehmensführung.
In
Deutschland
gilt
die
Kaufmannseigenschaft
nach
dem
Handelsgesetzbuch
(HGB)
oft
schon
dann,
wenn
ein
Gewerbe
kaufmännisch
geführt
wird
(Ist-Kaufmann).
Größere
oder
kapitalbasierte
Unternehmen
nutzen
meist
doppelte
Buchführung;
Kleinstunternehmen
verwenden
häufig
Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Umsatzsteuer.
Die
Gewerbesteuer
wird
von
der
Gemeinde
erhoben;
es
gibt
einen
Freibetrag
von
24.500
Euro
für
Einzelunternehmer
und
Personengesellschaften.
Die
Buchführungspflichten
richten
sich
nach
Rechtsform
und
Größe
des
Betriebs.
ordnungsgemäße
Buchführung,
ordnungsgemäße
Rechnungsstellung
und
die
Einhaltung
steuerlicher
Vorschriften.