Insolvenz
Insolvenz bezeichnet im Rechtswesen den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer natürlichen oder juristischen Person und das dazugehörige gerichtliche Verfahren zur Regelung der offenen Forderungen. In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) das Verfahren und die Rechtsfolgen. Ein Insolvenzantrag kann vom Schuldner oder von Gläubigern gestellt werden; das Insolvenzgericht prüft die Voraussetzungen und eröffnet das Verfahren. Typische Maßnahmen schließen vorläufigen Gläubigerschutz und die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders zur Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse ein.
Es gibt zwei Hauptformen: das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen, Selbständige und größere Schuldner sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren für
Zweck des Verfahrens ist es, eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte zu sichern, Gläubiger zu befriedigen und