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Insolvenz

Insolvenz bezeichnet im Rechtswesen den Zustand der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer natürlichen oder juristischen Person und das dazugehörige gerichtliche Verfahren zur Regelung der offenen Forderungen. In Deutschland regelt die Insolvenzordnung (InsO) das Verfahren und die Rechtsfolgen. Ein Insolvenzantrag kann vom Schuldner oder von Gläubigern gestellt werden; das Insolvenzgericht prüft die Voraussetzungen und eröffnet das Verfahren. Typische Maßnahmen schließen vorläufigen Gläubigerschutz und die Bestellung eines Insolvenzverwalters oder Treuhänders zur Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse ein.

Es gibt zwei Hauptformen: das Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen, Selbständige und größere Schuldner sowie das Verbraucherinsolvenzverfahren für

Zweck des Verfahrens ist es, eine gerechte Verteilung der Vermögenswerte zu sichern, Gläubiger zu befriedigen und

natürliche
Personen.
Im
Regelinsolvenzverfahren
kann
eine
Sanierung
unter
Fortführung
des
Unternehmens
mit
einem
Insolvenzplan
oder
eine
geordnete
Abwicklung
erfolgen;
im
Verbraucherinsolvenzverfahren
zielt
das
Verfahren
auf
eine
Restschuldbefreiung
ab,
die
finanziell
neue
Chancen
ermöglichen
soll.
In
beiden
Wegen
kommen
Gläubigerversammlungen
oder
Gläubigerausschüsse
zusammen,
um
Verwertungswege,
Verteilungen
und
gegebenenfalls
Vergleiche
zu
entscheiden.
Ein
Insolvenzplan
kann
die
Fortführung
des
Geschäftsbetriebs
oder
eine
abgestimmte
Abwicklung
ermöglichen.
dem
Schuldner
eine
wirtschaftliche
Neuordnung
zu
ermöglichen.
Der
Schutz
vor
Vollstreckung
während
des
Verfahrens
erleichtert
zudem
eine
geordnete
Abwicklung.
Nach
einem
erfolgreichen
Abschluss
können
Restschulden
erlassen
oder
andere
Entlastungen
gewährt
werden,
was
die
wirtschaftliche
Genesung
des
Schuldners
unterstützen
soll.
Rechtsberatung
ist
in
Insolvenzfällen
ratsam,
da
die
konkreten
Folgen
stark
vom
Einzelfall
abhängen.