Restschulden
Restschulden ist ein Begriff des deutschen Insolvenzrechts und bezeichnet die Verbindlichkeiten eines Schuldners, die nach der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens nicht durch eine Restschuldbefreiung gelöscht werden. Sie entstehen, wenn Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird und nach dem Verteilungsplan noch Schulden verbleiben, die nicht oder nicht vollständig getilgt werden können oder dürfen.
Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung: Im Ablauf eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) wird zunächst das Vermögen des
Nicht restschuldbefreiungsfähige Verbindlichkeiten: Typischerweise gehören dazu Verpflichtungen aus Unterhalt, Geldstrafen und Bußgeldern sowie Forderungen aus vorsätzlichen
Auswirkungen: Die verbleibenden Restschulden beeinflussen die zukünftige Bonität und die Fähigkeit, neue Kredite zu erhalten. Für