Home

Restschulden

Restschulden ist ein Begriff des deutschen Insolvenzrechts und bezeichnet die Verbindlichkeiten eines Schuldners, die nach der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens nicht durch eine Restschuldbefreiung gelöscht werden. Sie entstehen, wenn Vermögen des Schuldners zur Befriedigung der Gläubiger verwendet wird und nach dem Verteilungsplan noch Schulden verbleiben, die nicht oder nicht vollständig getilgt werden können oder dürfen.

Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung: Im Ablauf eines Insolvenzverfahrens nach der Insolvenzordnung (InsO) wird zunächst das Vermögen des

Nicht restschuldbefreiungsfähige Verbindlichkeiten: Typischerweise gehören dazu Verpflichtungen aus Unterhalt, Geldstrafen und Bußgeldern sowie Forderungen aus vorsätzlichen

Auswirkungen: Die verbleibenden Restschulden beeinflussen die zukünftige Bonität und die Fähigkeit, neue Kredite zu erhalten. Für

Schuldners
verwertet
und
zur
Gläubigerbefriedigung
verwendet.
Danach
kann
dem
Schuldner
eine
Restschuldbefreiung
erteilt
werden,
die
grundsätzlich
zur
Tilgung
der
verbleibenden
Schulden
führt.
Nicht
alle
Schulden
sind
jedoch
restschuldbefreiungsfähig.
Restschulden
ergeben
sich
demnach
aus
der
Differenz
zwischen
bestehenden
Verbindlichkeiten
und
dem,
was
durch
Vermögenswerte
und
die
Restschuldbefreiung
gelöscht
werden
kann.
Straftaten
oder
andere
gesetzlich
nicht
restschuldbefreiungsfähige
Schulden.
Diese
bleiben
nach
dem
Verfahren
bestehen
und
müssen
vom
Schuldner
weiter
getragen
werden.
Gläubiger
bedeutet
das,
dass
trotz
Insolvenzanspruch
ein
Teil
der
Forderungen
möglicherweise
dauerhaft
nicht
befriedigt
wird.
Die
genaue
Regelung
hängt
vom
Einzelfall
und
den
Bestimmungen
der
InsO
ab.