Insolvenzgericht
In Insolvenzgericht bezeichnet man das Gericht, das in Deutschland, Österreich und anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen für Insolvenzverfahren zuständig ist. Es handelt sich in der Regel um eine spezialisierte Kammer des zuständigen Zivil- oder Handelsgerichts. Aufgabe des Insolvenzgerichts ist es, das Vermögen eines insolventen Schuldners zu sichern, Gläubigerinteressen zu wahren und über die Fortführung oder Abwicklung des Schuldnervermögens zu entscheiden.
In Deutschland erfolgt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers, wenn Zahlungsunfähigkeit
Das Gericht trifft Entscheidungen zu Anträgen, Fristen, Vergleichen und der Bestätigung von Plänen. Es überwacht die
In anderen Ländern mit ähnlichen Strukturen wird der Begriff unterschiedlich verwendet; die Grundfunktion bleibt jedoch die