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Interessengruppen

Interessengruppen sind organisierte Gruppen, die versuchen, politische Entscheidungen, gesetzliche Regelungen oder öffentliche Debatten in ihrem Sinne zu beeinflussen. Sie unterscheiden sich von Parteien, Regierungen oder Verwaltungen, sind jedoch enge Dialogpartner von Politik und Gesellschaft. Ihre Ziele reichen von wirtschaftlichen Interessen über berufliche Belange bis hin zu Umwelt-, Verbraucher- oder Menschenrechtsanliegen. Typisch bündeln sie die Meinungen und Ressourcen ihrer Mitglieder oder Unterstützer, um politischen Druck auszuüben oder Informationen bereitzustellen.

Typen: Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Berufsverbände; NGOs und Umwelt-, Verbraucher- oder Menschenrechtsorganisationen; Bürgerinitiativen und regionale Zusammenschlüsse.

Rolle im Politikprozess: In vielen Systemen positionieren sich Interessengruppen im Politikprozess: Agenda-Setting, Formulierung von Gesetzgebung, Regulierung,

Kritik und Transparenz: Kritiker bemängeln ungleiche Zugänge, Dominanz der finanzstarken Gruppen oder Risiko der Einflussnahme auf

Tätigkeiten:
Lobbying,
Bereitstellung
von
Fachwissen
und
Gutachten,
Teilnahme
an
öffentlichen
Konsultationen,
Organisation
von
Kampagnen
oder
Demonstrationen,
Klageverfahren
bei
Rechtsstreitigkeiten;
manchmal
auch
finanzielle
Unterstützung
politischer
Akteure
im
Rahmen
gesetzlicher
Regelungen.
Implementierung
und
Kontrolle.
Je
nach
politischem
System
erhalten
sie
unterschiedlich
privilegierten
Zugang.
In
pluralistischen
Modellen
konkurrieren
mehrere
Gruppen
um
Einfluss;
in
kooperativen
oder
korporatistischen
Systemen
gibt
es
formale
Konsultations-
oder
Mitbestimmungswege.
Kosten
des
Allgemeinwohls.
Zu
Regulierung
und
Legitimität
sollen
Transparenzpflichten
beitragen,
z.
B.
Offenlegung
von
Lobbykontakten,
Finanzierung
oder
Interessenkonflikten
sowie
klare
Regeln
für
Beratung
in
Gesetzgebungsverfahren.