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Personalplanung

Personalplanung bezeichnet den planvollen Prozess, durch den ein Unternehmen den zukünftigen Personalbedarf ermittelt und sicherstellt, dass die Organisation über die nötigen Arbeitskräfte mit den passenden Qualifikationen verfügt. Ziel ist es, Personalquantität und -qualität so zu steuern, dass Leistungen, Kosten und Flexibilität im Gleichgewicht bleiben und strategische Ziele unterstützt werden.

Typische Elemente sind die Bedarfsplanung (quantitativ und qualitativ), die Personalbeschaffung, der Personaleinsatz (einschließlich Schicht- und Einsatzpläne),

Der Prozess umfasst die Analyse des bestehenden Personalbestands, die Bestimmung des zukünftigen Bedarfs, die Beschaffung, die

Wichtige Einflussfaktoren sind der demografische Wandel, Digitalisierung, saisonale Schwankungen und branchen- bzw. tarifrechtliche Rahmenbedingungen. Rechtliche Vorgaben

Die Personalplanung trägt zu einer besseren Personalverfügbarkeit, geringeren Fehlzeiten und einer höheren Mitarbeiterbindung bei, trägt aber

die
Personalentwicklung
(Qualifizierung,
Nachfolgeplanung)
sowie
der
Abbau
oder
Ausgleich
von
Personalbedarf
bei
Bedarf.
Arbeitszeitmodelle,
Flexibilisierung
und
Outsourcing
können
ebenfalls
Teil
der
Planung
sein.
Methoden
richten
sich
nach
Ist-
und
Soll-Analysen,
Prognosen,
Szenario-
und
Kapazitätsplanung.
Bindung
durch
Entwicklung
und
Einsatz
sowie
den
Abbau
oder
die
Outplacement-Optionen.
Kennzahlen
wie
Fluktuation,
Fehlzeiten,
Personalkostenquote
oder
Überstunden
dienen
der
Steuerung.
Informationen
stammen
aus
HR-Software,
Personalakten
und
betrieblicher
Planungssicherheit.
zum
Arbeitsrecht,
Datenschutz
und
Tarifverträge
müssen
berücksichtigt
werden.
auch
Kostenrisiken
und
Prognoseunsicherheiten
mit
sich.
Oft
wird
sie
als
integrierter
Teil
der
strategischen
Personal-
und
Unternehmensplanung
gesehen.