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Nettobeträge

Nettobeträge bezeichnet den Betrag in einer Zahlung oder einem Preis, der ohne die darauf erhobenen Steuern ausgewiesen wird. Im Kontext von Verkauf, Handel und Rechnungslegung ist der Nettobetrag der Preis vor der Hinzufügung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder anderen Abgaben. Der tatsächliche Zahlbetrag, der vom Kunden zu begleichen ist, ergibt sich aus Nettobetrag zuzüglich der Steuern; der Gesamtbetrag wird Bruttobetrag genannt. Beispiel: Bei einem Nettopreis von 100 Euro und einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent beträgt die Umsatzsteuer 19 Euro, der Bruttobetrag 119 Euro.

In Rechnungen wird der Nettobetrag häufig separat neben dem Steuerbetrag aufgeführt. Das erleichtert die Transparenz und

Der Begriff Nettobeträge wird auch im Arbeits- oder Vergütungsbereich verwendet. Hier bezeichnet er den auszuzahlenden Betrag

Hinweise: Nettoeinkünfte können je nach Rechtsordnung verschieden definiert sein, insbesondere wenn neben Umsatzsteuer auch andere Abgaben

die
Abführung
der
Umsatzsteuer
an
das
Finanzamt.
In
Ländern
mit
Mehrwertsteuer
wird
der
Nettobetrag
oft
auch
als
„Netto-Betrag“
oder
„Preis
ohne
Mehrwertsteuer“
bezeichnet.
nach
Abzügen
wie
Steuern,
Sozialabgaben
und
anderen
gesetzlichen
oder
vertraglich
vereinbarten
Abzügen;
dieser
Nettobetrag
ist
die
Auszahlung
an
den
Empfänger.
relevant
sind
oder
wenn
Rabatte,
Skonti
oder
Rückvergütungen
anfallen.
In
der
Praxis
ist
der
Kontext
entscheidend,
ob
„Nettobetrag“
Preis,
Gehalt
oder
sonstige
Zahlung
beschreibt.