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Arbeitgeberanteile

Arbeitgeberanteile bezeichnet den Teil der Kosten, den ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn eines Mitarbeiters trägt. In der Praxis geht es oft um die Anteile der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sowie um Zuschüsse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.

In Deutschland werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.

Neben den Pflichtbeiträgen spielen Arbeitgeberanteile eine Rolle bei der betrieblichen Altersversorgung (BAV). Hier kann der Arbeitgeber

Für Unternehmen haben Arbeitgeberanteile Auswirkungen auf Personal- und Gesamtkosten, Liquidität und Steuerplanung. Sie unterscheiden sich je

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Dazu
gehören
Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung,
Krankenversicherung
und
Pflegeversicherung.
Der
Arbeitgeber
zahlt
seinen
Anteil
zusätzlich
zum
Bruttolohn,
der
Arbeitnehmeranteil
wird
direkt
vom
Gehalt
abgezogen.
Die
genaue
Höhe
richtet
sich
nach
den
gesetzlichen
Sätzen
und
der
individuellen
Lohnhöhe,
bis
zur
jeweiligen
Beitragsbemessungsgrenze.
Oberhalb
dieser
Grenze
fallen
keine
weiteren
Beiträge
an.
Zusätzlich
können
Krankenkassen
Zusatzbeiträge
erheben,
deren
Kosten
in
der
Praxis
oft
zwischen
Arbeitgeber
und
Arbeitnehmer
geteilt
werden,
je
nach
Vertrag
oder
Tarifvereinbarung.
durch
Zuschüsse
oder
Entgeltumwandlung
im
Rahmen
steuerlicher
und
sozialversicherungsrechtlicher
Regeln
Beiträge
zur
Altersvorsorge
der
Mitarbeiter
leisten.
Solche
Arbeitgeberanteile
erhöhen
die
Gesamtkosten
des
Arbeitgebers,
können
aber
auch
Vorteile
wie
bessere
Bindung
von
Fachkräften
oder
steuerliche
Begünstigungen
bringen.
nach
Unternehmensform,
Branche,
Tarifbindung
und
individuellen
Vereinbarungen.
In
der
Praxis
werden
Arbeitgeberanteile
regelmäßig
in
der
Lohnabrechnung
transparent
ausgewiesen.