Arbeitgeberanteile
Arbeitgeberanteile bezeichnet den Teil der Kosten, den ein Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn eines Mitarbeiters trägt. In der Praxis geht es oft um die Anteile der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sowie um Zuschüsse im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung.
In Deutschland werden die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Neben den Pflichtbeiträgen spielen Arbeitgeberanteile eine Rolle bei der betrieblichen Altersversorgung (BAV). Hier kann der Arbeitgeber
Für Unternehmen haben Arbeitgeberanteile Auswirkungen auf Personal- und Gesamtkosten, Liquidität und Steuerplanung. Sie unterscheiden sich je
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